Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Liegenschaftskataster - Auszug beantragen

Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster dient

  • als amtliches Verzeichnis für das Grundbuch,
  • es weist die Flurstücksgrenzen nach und
  • ist Grundlage für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr.

Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte oder einer Liegenschaftsbeschreibung.

Sie können dazu

  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beantragen oder
  • Einsicht in das Liegenschaftskataster bei der zuständigen Vermessungsbehörde nehmen.

Tipp: Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie vor Ort Einsicht nehmen möchten.

Voraussetzungen

  • Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen und

  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten.

  • Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin selbst,

  • Personen mit berechtigtem Interesse
    Diese Person muss dafür angeben, zu welchem Zweck Sie die Auszüge benötigt.

Ablauf

  • Angaben zu Ihrer Person machen,

  • angeben, welchen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Sie benötigen und

  • für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Wenn Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angaben zum Eigentum beantragen möchten und das Flurstück nicht Ihr Eigentum ist:

  • Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt oder

  • Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin

  • Wenn eine andere Person die Kosten für diesen Antrag trägt, müssen Sie dies mit einer Erklärung dieser Person nachweisen und ihre Adresse mitteilen (Erklärung für die Kostenübernahme).

  • Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt oder

  • Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin

Gebühren

  • bis einschließlich DIN A3: EUR 20,00

  • größer als DIN A3 bis einschließlich DIN A0: EUR 40,00

  • je Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentumsnachweis (jeweils auch mit Bodenschätzung): EUR 10,00

  • je Bestandsnachweis: EUR 20,00

Zuständigkeit

  • Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Landkreis befindet:
    das Landratsamt

  • Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Stadtkreis oder in einer der 12 Städte (Aalen, Göppingen, Heidenheim an der Brenz, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Sindelfingen, Singen, Villingen-Schwenningen, Tübingen) befindet:
    die Stadtverwaltung

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich das Grundstück befindet.

Rechtsgrundlage

  • § 2 Geobasisinformationen

  • § 4 Liegenschaftskataster

  • § 14 Erheben und Übermitteln von Informationen

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

Freigabevermerk

19.07.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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