Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

  • Taxen
  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern

Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch für das Fahren von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes.

Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

Voraussetzungen

  • Führerschein im Scheckkartenformat

  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr

  • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre

  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung

  • persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.

  • Nachweis der Fachkunde bei Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr
    Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

Ablauf

Der Antrag kann schriftlich oder soweit, dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Führerschein im Scheckkartenformat

  • Führungszeugnis

  • Nachweis der Fachkunde: nur bei Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr

  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
    Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:

    • einem Augenarzt oder einer Augenärztin
    • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
    • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung

  • einem Augenarzt oder einer Augenärztin

  • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin

  • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung

  • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung

  • ärztliche Eignungsbescheinigung
    Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

  • einem Augenarzt oder einer Augenärztin

  • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin

  • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung

  • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung

  • leistungspsychologisches Gutachten
    In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre

  • Belastbarkeit

  • Reaktionsfähigkeit

  • Orientierungsfähigkeit

  • Konzentrationsfähigkeit

  • Belastbarkeit

  • Reaktionsfähigkeit

  • Orientierungsfähigkeit

  • Konzentrationsfähigkeit

  • ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder

  • ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

Gebühren

  • Erteilung: 45,10 EUR, wenn Sie schon den EU-Kartenführerschein besitzen

  • Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich 26,50 EUR

  • Weitere Kosten entstehen für die

    • Beantragung des Führungszeugnisses sowie
    • erforderlichen Eignungsnachweise und
    • ärztlichen Untersuchungen.

  • Beantragung des Führungszeugnisses sowie

  • erforderlichen Eignungsnachweise und

  • ärztlichen Untersuchungen.

  • Beantragung des Führungszeugnisses sowie

  • erforderlichen Eignungsnachweise und

  • ärztlichen Untersuchungen.

Zuständigkeit

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung

  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Rechtsgrundlage

  • § 11 Eignung

  • § 12 Sehvermögen

  • § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

Sonstiges

  • sowohl für die erstmalige Erteilung

  • als auch für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Vertiefende Informationen

Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen

Freigabevermerk

08.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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