Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Reihenfolge der Vornamen - Neusortierung beantragen

Sie haben mehrere Vornamen und möchten die Reihenfolge der Vornamen ändern?

Dann können Sie eine Neusortierung der Vornamen beantragen.

Voraussetzungen

  • unterliegt die Namensführung der betroffenen Person deutschem Recht

  • besitzt die betroffene Person mehrere Vornamen

Ablauf

Sie können durch Abgabe einer Erklärung beim zuständigen Standesamt die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmen.

Ausnahme: Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, können nicht in ihrer Reihenfolge geändert werden.

Hinweis: Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist nicht erlaubt. Wenn Sie die Schreibweise Ihrer Vornamen ändern, einen neuen hinzufügen oder einen Ihrer Vornamen weglassen möchten, geht dies nur über eine Änderung des Vornamens (öffentlich-rechtliche Namensänderung).

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • gültiges Ausweispapier (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis)

  • Aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters, wenn das Register nicht bei dem Standesamt geführt wird, bei dem die Erklärung abgegeben wird.

  • Gegebenenfalls aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters/Lebenspartnerschaftsregisters, wenn das Register nicht bei dem Standesamt geführt wird, bei dem die Erklärung abgegeben wird.

  • gegebenenfalls Nachweis über den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (zum Beispiel Personalausweis, Meldebescheinigung)

Gebühren

  • für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: EUR 40,00

  • für die Bescheinigung über die Namensänderung: keine

    • wird die Bescheinigung nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt: EUR 20,00

  • wird die Bescheinigung nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt: EUR 20,00

  • für aktuelle Urkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Personenstandsregister: je EUR 20,00

  • Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

Zuständigkeit

  • das Standesamt des Geburtsortes

  • Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt, das das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt.

  • Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsberechtigten Person

  • Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: das Standesamt I in Berlin

Bezugsort

  • das Standesamt des Geburtsortes

  • Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt, das das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt.

  • Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsberechtigten Person

  • Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: dasStandesamt I in Berlin

Rechtsgrundlage

  • § 46 Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

  • § 62 Besonderheiten bei Mitteilungen

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

27.04.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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