Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bei Nebenverdienst angeben

Wenn Sie einzweites Arbeitsverhältnis beginnen, müssen Sie entscheiden, welches Sie als Ihr erstes Arbeitsverhältnis bezeichnen möchten. Das gleiche gilt, wenn Sie bereits in zwei oder mehr Arbeitsverhältnissen stehen und ein weiteres hinzukommt.

Der Arbeitslohn aus dem Arbeitsverhältnis, das Sie als Ihr erstes Arbeitsverhältnis benennen, wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert. Alle weiteren Arbeitslöhne werden nach Steuerklasse VI besteuert. Diese werden auch als weitere Arbeitsverhältnisse bezeichnet.

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI sollte beim niedrigeren Arbeitslohn beziehungsweise den niedrigeren Arbeitslöhnen erfolgen.

Voraussetzungen

Sie haben gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse.

Ablauf

  • Ihr Geburtsdatum,

  • Ihre Identifikationsnummer,

  • ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt und

  • ob und in welcher Höhe ein Freibetrag bei den ELStAM abgerufen werden soll.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

keine

Zuständigkeit

Ihr neuer Arbeitgeber

Rechtsgrundlage

  • § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmal

  • § 39e Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rechtsbehelf

Sind Sie mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie haben die Möglichkeit, gegen eine Ablehnung vor dem Finanzgericht Klage einzureichen.

Sonstiges

Als beschäftigte Person, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen nebeneinander bezieht, können Sie bei dem Dienstverhältnis mit der Steuerklasse VI einen Freibetrag ermitteln und als ELStAM bilden lassen, wenn für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis nach einer Hochrechnung noch keine Lohnsteuer anfällt.

In gleicher Höhe wird bei dem ersten Dienstverhältnis (Steuerklassen I bis V) ein Hinzurechnungsbetrag ermittelt und als ELStAM gebildet, der gegebenenfalls mit einem bereits ermittelten oder noch zu ermittelnden und als ELStAM gebildeten Freibetrag zu verrechnen ist.

Möchten Sie vermeiden, dass durch den korrespondierenden Hinzurechnungsbetrag vom Arbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis Lohnsteuer zu erheben ist, sollten Sie den Freibetrag begrenzen, und zwar auf die Differenz zwischen dem Arbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis und dem Betrag, bei dem unter Berücksichtigung der maßgebenden Steuerklasse für dieses Dienstverhältnis erstmals Lohnsteuer anfallen würde.

Verwenden Sie dafür das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“. Sie benötigen hierbei die Anlage Hauptvordruck und die Anlage Vereinfachter Antrag / Sonstiges. Sie können den Antrag im Onlineportal “Mein Elster“ an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Hierfür müssen Sie sich bei Elster einmalig registrieren. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

26.11.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

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