Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Dienstleistungen - Service BW

Mofaprüfbescheinigung beantragen

Sie dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, wenn Sie eine "Mofaprüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie

  • erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben und
  • die theoretische Mofaprüfung bestanden haben.

Hinweis: Sie müssen die Mofaprüfbescheinigung oder einen sie ersetzenden Führerschein beim Fahren immer dabei haben.

Voraussetzungen

  • mindestens 15 Jahre alt sein,

  • mindestens 16 Jahre alt sein, wenn Sie ein Kind unter sieben Jahren mitnehmen,

  • eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolvieren,

  • eine theoretische Prüfung ablegen und

  • eine Mofaprüfbescheinigung erwerben.

Ablauf

  • Nach Abschluss der theoretischen und praktischen Mofa-Ausbildung bei Ihrer Fahrschule erhalten Sie dort eine Ausbildungsbescheinigung.

  • Legen Sie die Ausbildungsbescheinigung bei der TÜV SÜD Auto Service GmbH vor. Dort müssen Sie die theoretische Mofaprüfung ablegen.

  • Wenn Sie sie bestanden haben, erhalten Sie sofort Ihre Mofaprüfbescheinigung.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Nach bestandender Prüfung stellt Ihnen die zuständige Stelle Ihre Mofaprüfbescheinigung sofort aus.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Ausbildungsbescheinigung einer Fahrschule

Gebühren

je nach Fahrschule für die Prüfung: EUR 70,00 - EUR 90,00

Zuständigkeit

  • für die Mofa-Ausbildung: die Fahrschule

  • für die Prüfung und die Ausstellung der Prüfbescheinigung: die TÜV SÜD Auto Service GmbH

Rechtsgrundlage

  • § 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas

  • § 10 Absätze 3 und 4 Mindestalter zum Führen von Mofas

Rechtsbehelf

Widerspruch; Informationen zu Form und Frist des Widerspruchs erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

13.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zur Leistungen Übersicht