Mofaprüfbescheinigung beantragen
Sie dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, wenn Sie eine "Mofaprüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie
- erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben und
- die theoretische Mofaprüfung bestanden haben.
Hinweis: Sie müssen die Mofaprüfbescheinigung oder einen sie ersetzenden Führerschein beim Fahren immer dabei haben.
Voraussetzungen
mindestens 15 Jahre alt sein,
mindestens 16 Jahre alt sein, wenn Sie ein Kind unter sieben Jahren mitnehmen,
eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolvieren,
eine theoretische Prüfung ablegen und
eine Mofaprüfbescheinigung erwerben.
Ablauf
Nach Abschluss der theoretischen und praktischen Mofa-Ausbildung bei Ihrer Fahrschule erhalten Sie dort eine Ausbildungsbescheinigung.
Legen Sie die Ausbildungsbescheinigung bei der TÜV SÜD Auto Service GmbH vor. Dort müssen Sie die theoretische Mofaprüfung ablegen.
Wenn Sie sie bestanden haben, erhalten Sie sofort Ihre Mofaprüfbescheinigung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Nach bestandender Prüfung stellt Ihnen die zuständige Stelle Ihre Mofaprüfbescheinigung sofort aus.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Ausbildungsbescheinigung einer Fahrschule
Gebühren
je nach Fahrschule für die Prüfung: EUR 70,00 - EUR 90,00
Zuständigkeit
für die Mofa-Ausbildung: die Fahrschule
für die Prüfung und die Ausstellung der Prüfbescheinigung: die TÜV SÜD Auto Service GmbH
Rechtsgrundlage
§ 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas
§ 10 Absätze 3 und 4 Mindestalter zum Führen von Mofas
Rechtsbehelf
Widerspruch; Informationen zu Form und Frist des Widerspruchs erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
13.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg