Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.
Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister benötigen, können Sie diese beantragen.
Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.
Voraussetzungen
Ihr Kind wurde in Deutschland geboren und Sie haben es im Inland adoptiert.
Ablauf
das Standesamt, das dieGeburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adoptiveltern führt
das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
keine
Sofern das Familiengericht nicht alle erforderlichen Unterlagen an das Standesamt schickt, kann das Standesamt Unterlagen bei Ihnen anfordern.
Gebühren
keine
Zuständigkeit
das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
keiner
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
25.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg