Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen

Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister benötigen, können Sie diese beantragen.

Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.

Voraussetzungen

Ihr Kind wurde in Deutschland geboren und Sie haben es im Inland adoptiert.

Ablauf

  • das Standesamt, das dieGeburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt

  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adoptiveltern führt

  • das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Sofern das Familiengericht nicht alle erforderlichen Unterlagen an das Standesamt schickt, kann das Standesamt Unterlagen bei Ihnen anfordern.

Gebühren

keine

Zuständigkeit

das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

keiner

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

25.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Lebenslagen

Adoption
Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
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