Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen

Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:

  • Abschriften
  • Ablichtungen
  • Vervielfältigungen
  • Negative

Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten:

  • genaue Bezeichnung des Originals, dessen Kopie beglaubigt wird
  • Feststellung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt
  • Ort und Tag der Beglaubigung
  • Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person und
  • wenn das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist:
    Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden darf, für die sie beantragt ist

Hinweis: Zusätzliche Feststellungen enthalten Ausdrucke von elektronischen Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. In diesem Fall werden die Unterschrift des oder der Bediensteten und das Dienstsiegel durch eine qualifizierte Signatur ersetzt.

In erster Linie beglaubigen Stellen Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt haben (z.B. beglaubigt die Schule eine Kopie des von ihr ausgestellten Schulzeugnisses). Ihre Wohnortgemeinde kann behördliche Schriftstücke oder Abschriften beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen Behörde vorlegen müssen.

Achtung: Zwischen beglaubigten Kopien und der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zu unterscheiden. Mit der Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat (z.B. Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist).

Voraussetzungen

Sie möchten Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen oder Negative amtlich beglaubigen lassen.

Ablauf

Nur in wenigen Fällen macht die zuständige Stelle selbst die Kopie(n). Diese müssen Sie

zusätzlich zur anfallenden Gebühr bezahlen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Bei den zuständigen Behörden erfragen

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Personalausweis oder Reisepass

  • die Urschrift (Originalschriftstück)

  • die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie

Gebühren

  • Gebühren der Behörden: nach Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde

  • Notargebühren: nach Gerichts- und Notarkostengesetz

Zuständigkeit

Adressen der Notare und Notarinnen in Deutschland finden Sie bei der

Bundesnotarkammer

.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

keiner

Sonstiges

Personenstandsurkunden können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, zum Beispiel Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen.

Freigabevermerk

02.04.2024 Regierungspräsidium Stuttgart

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