Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife - Zulassung zur Prüfung beantragen

Wenn Sie für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, können Sie die allgemeine Hochschulreife über eine Begabtenprüfung erhalten.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie findet einmal jährlich im Frühjahr an einem der Regierungspräsidien statt.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg

  • Mindestalter: 25 Jahre

  • mindestens fünfjährige Berufstätigkeit nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung beziehungsweise mindestens siebenjährige Berufstätigkeit nach einer vorgezogenen Abschlussprüfung der beruflichen Ausbildung
    Die Führung eines Familienhaushaltes ist anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt. Dies gilt für Haushalte

    • mit mindestens drei Personen oder
    • in Ausnahmefällen mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person.

  • mit mindestens drei Personen oder

  • in Ausnahmefällen mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person.

  • besondere Eignung und angemessene, vielseitige Bildung
    Diese müssen Sie durch Unterlagen oder möglicherweise in einem Vorgespräch nachweisen.

  • mit mindestens drei Personen oder

  • in Ausnahmefällen mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person.

  • Sie haben bereits erfolglos versucht, eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife zu erlangen.

  • Sie besitzen eine fachgebundene Hochschulreife und haben die Möglichkeit, eine Ergänzungsprüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife abzulegen.

Ablauf

  • ein von Ihnen gewähltes wissenschaftliches Fachgebiet

  • Deutsch

  • Mathematik oder eine Fremdsprache (Englisch, Französisch, Latein)

  • das gewählte wissenschaftliche Fachgebiet,

  • Mathematik, falls eine Fremdsprache schriftlich geprüft wurde, oder eine Fremdsprache, wenn Mathematik schriftlich geprüft wurde und

  • auf ein Fach aus der Fächergruppe 1 (Physik, Chemie, Biologie) oder auf ein Fach aus der Fächergruppe 2 (Geschichte, Erdkunde). Die Fächergruppe wird mit der Zulassung festgelegt. Das Prüfungsfach aus der Fächergruppe wählen die Bewerberinnen oder Bewerber.

Fristen

Bis zum 1. August für die Prüfung im darauffolgenden Jahr

Bearbeitungsdauer

etwa einen Monat

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Sämtliche Zeugnisse müssen Sie in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen. Die zuständige Stelle kann auch die Vorlage der Originale verlangen.

Gebühren

keine

Zuständigkeit

das Kultusministerium Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid über die Nichtzulassung zur Begabtenprüfung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Klage bei dem Verwaltungsgericht erhoben werden, in dessen Bezirk der oder die Beschwerte seinen oder ihren Wohnsitz hat.

Sonstiges

Weitere fachspezifische Hinweise können Sie dem Merkblatt zur Begabtenprüfung entnehmen.

Freigabevermerk

20.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

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