Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden
Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
- die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
- sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
- seine Lernpotenziale.
Die Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung findet nach den Informations- und Beratungsgesprächen der Schule mit Ihnen über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl statt.
Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.
Voraussetzungen
Ablauf
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Werkrealschule/Hauptschule anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.
Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.
Fristen
für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Dienstag, 05. März 2024 bis Freitag, 08. März 2024
für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Mittwoch, 10. April 2024
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.
Gebühren
keine
Zuständigkeit
die von Ihnen gewählte Werkrealschule/Hauptschule
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Wohnort an, um eine Liste von Werkrealschulen/Hauptschulen in Ihrem Land- oder Stadtkreis zu erhalten.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Grundschulempfehlung kann kein förmlicher Rechtsbehelf eingelegt werden.
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
19.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg