Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Bauartzulassung beantragen

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen nur aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ihre Bauart zugelassen hat.

Diese Bauartzulassung muss der Hersteller des Spielgerätes bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beantragen. Die Bauartzulassung ist auf ein Jahr befristet.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung von Spielgeräten sind in den §§ 12, 13 und 14 der Spielverordnung (SpielV) geregelt.

Für Warenspielgeräte gilt der § 14 SpielV, wonach einige der Voraussetzungen gelten, die auch bei der Zulassung von Geldspielgeräten zu beachten sind.

Ablauf

  • nachträglich Versagensgründe bekannt werden oder

  • der Antragssteller zugelassene Spielgeräte an den im Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

  • der Qualität der eingereichten Unterlagen und des Bauartmusters,

  • vom während der Prüfung festgestellten Änderungsbedarf und

  • von der Anzahl der zu bearbeitenden Anträge

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Beschreibung des Spielgerätes

  • Bauplan des Spielgerätes

  • Bedienungsanweisung

  • technische Beschreibung der Komponenten des Spielgerätes

  • ein Mustergerät, dieses soll vollständig und funktionsfähig und zur Serienfertigung geeignet sein

  • schriftliche Erklärung des Herstellers, dass das zu prüfende Spielgerät die in § 12 Absatz 2 SpielV genannten Voraussetzungen erfüllt

Gebühren

  • Stundensatz: EUR 47,00 – 67,00

  • für die Erteilung eines Zulassungsbelegs einschließlich des Zulassungszeichens sowie für den Umtausch: EUR 15,00

Zuständigkeit

die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Rechtsgrundlage

Vertiefende Informationen

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat auf ihren Internetseiten eine Technische Richtlinieveröffentlicht. Im Teil 3 dieser Richtlinie finden Sie ausführliche Informationen zum genauen Verfahrensablauf, eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen Unterlagen (Anlage 2) sowie ein Antragsmuster (Anlage 1).

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.02.2018 freigegeben.

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