Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen

Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung.
Fahrzeuge, die wegen ihres hohen Schadstoffausstoßes keine der jeweiligen Umweltzone entsprechende Umweltplakette bekommen, dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Umweltplakette kaufen. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, in Baden-Württemberg die grüne Plakette, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

In Stuttgart gibt es weitergehende Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge bis Euro 4/IV in der Umweltzone und Diesel-Fahrzeuge bis Euro 5/V in der kleinen Zone, welche den Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen umfasst.

Voraussetzungen

Um eine rote, gelbe oder grüne Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

Ablauf

  • Lastschrift,

  • Überweisung oder

  • Kreditkarte. 

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

Gebühren

je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

Zuständigkeit

  • die Kfz-Zulassungsbehörden

    • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • Landkreis: das Landratsamt

  • Stadtkreis: die Stadtverwaltung

  • Landkreis: das Landratsamt

  • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, beispielsweise AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, GTS oder technische Prüfstellen

  • Stadtkreis: die Stadtverwaltung

  • Landkreis: das Landratsamt

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

-

Sonstiges

Keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

20.06.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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