Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen

Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Sie wollen gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition erwerben, vertreiben oder anderen überlassen? Dann benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis.

Voraussetzungen

  • mindestens 18 Jahre alt sein.

  • zuverlässig sein.

  • geeignet sein.
    Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.

  • die notwendige Fachkunde besitzen.
    Den erforderlichen Nachweis der Fachkunde über

    • die wichtigsten waffenrechtlichen und beschussrechtlichen Vorschriften,
    • die Art, Konstruktion und Handhabung gebräuchlicher Schusswaffen und Munition

  • die wichtigsten waffenrechtlichen und beschussrechtlichen Vorschriften,

  • die Art, Konstruktion und Handhabung gebräuchlicher Schusswaffen und Munition

  • die wichtigsten waffenrechtlichen und beschussrechtlichen Vorschriften,

  • die Art, Konstruktion und Handhabung gebräuchlicher Schusswaffen und Munition

  • das Bedürfnis für die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis nachweisen.
    Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonders anzuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse, beispielsweise als Waffenhändler, ergeben.

  • den Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens ausüben.

Ablauf

  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister

  • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister

  • Stellungnahme des Landeskriminalamts

  • Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums

  • Stellungnahme des Zollkriminalamtes

  • Stellungnahme des Landesamts für Verfassungsschutz

  • Stellungnahme des Landeskriminalamts

  • Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums

  • Stellungnahme des Zollkriminalamtes

  • amts- oder fachärztliches oder

  • ein fachpsychologisches Zeugnis verlangen.

Fristen

Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern und Ausländerinnen: Nationalpass)

  • Nachweis der Fachkunde

  • eventuell ein amts- oder fachärztliches oder ein fachpsychologisches Zeugnis

  • Etwaige weitere Unterlagen, die Sie vorlegen müssen, sind abhängig vom Grund Ihres Bedürfnisses (gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung).

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Zuständigkeit

  • das Landratsamt,

  • die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder

  • die Verwaltungsgemeinschaft

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.

Rechtsgrundlage

  • § 5 Zuverlässigkeit

  • § 6 Persönliche Eignung

  • § 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel

  • § 21a Stellvertretungserlaubnis

  • § 22Fachkunde

  • § 37 Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung der jeweiligen Verfügung

Sonstiges

  • die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie

  • die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.

Freigabevermerk

16.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

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