Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Mindestlohn durchsetzen

Die Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns. Sie kann Einsicht in Geschäftsunterlagen wie Arbeitsverträge nehmen und die Erstellung von Dokumenten von Arbeitgebern verlangen.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu EUR 500.000 sanktioniert werden. Außerdem können Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Voraussetzungen

Sie verdienen weniger als EUR 8,84 brutto pro geleisteter Arbeitsstunde.

Ablauf

  • per Telefon: 030 602 800 28; Montag bis Donnerstag 8:00 - 20:00 Uhr

  • per Fax: 0228 99 527-2965

  • per E-Mail: mindestlohn@buergerservice.bund.de

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Zuständigkeit

das Hauptzollamt

Vertiefende Informationen

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