Mindestlohn durchsetzen
Die Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns. Sie kann Einsicht in Geschäftsunterlagen wie Arbeitsverträge nehmen und die Erstellung von Dokumenten von Arbeitgebern verlangen.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu EUR 500.000 sanktioniert werden. Außerdem können Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Voraussetzungen
Sie verdienen weniger als EUR 8,84 brutto pro geleisteter Arbeitsstunde.
Ablauf
per Telefon: 030 602 800 28; Montag bis Donnerstag 8:00 - 20:00 Uhr
per Fax: 0228 99 527-2965
per E-Mail: mindestlohn@buergerservice.bund.de
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Zuständigkeit
das Hauptzollamt