Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Ablauf

Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung

  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gebühren

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

Zuständigkeit

die Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Betriebssitz, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges

Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Freigabevermerk

24.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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