Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)
Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Ablauf
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
Kopie des Fahrzeugscheins
Gebühren
Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich
Zuständigkeit
die Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Betriebssitz, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Sonstiges
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Vertiefende Informationen
Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Freigabevermerk
24.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg