Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler-ICT-Karte beantragen
Mit der Mobiler-ICT-Karte ist es möglich, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die schon Inhaberin oder Inhaber einer ICT-Karte eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind, auch langfristig nach Deutschland zu transferieren, innerhalb ihres Unternehmens oder ihrer Unternehmensgruppe.
Drittstaatsangehörige sind Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen.
Voraussetzungen
Sie besitzen einen für die Dauer des Antragsverfahrens gültigen Aufenthaltstitel im Sinne der ICT-Richtlinie.
Sie werden in der aufnehmenden Niederlassung in Deutschland als Führungskraft, Spezialist oder Trainee tätig.
Der unternehmensinterne Transfer dauert länger als 90 Tage.
Die Bundesagentur für Arbeit hat nach § 39 AufenthG zugestimmt
Sie können einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers gültigen Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ein Abordnungsschreiben vorweisen.
Ablauf
Ihr Antrag auf Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte wird abgelehnt, wenn Sie ihn zeitgleich mit einer Mitteilung über die kurzfristige Mobilität nach § 19a AufenthG stellen.
Fristen
mindestens 20 Tage vor der Einreise nach Deutschland gestellt werden. In diesem Fall gelten der Aufenthalt und die Beschäftigung in Deutschland bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen als erlaubt. Voraussetzung hierfür ist nur, dass der Aufenthaltstitel des anderen EU-Mitgliedsstaates weiterhin gültig ist.
nach der Einreise nach Deutschland gestellt werden, wenn vor der Einreise schon eine Mitteilung zur kurzfristigen Mobilität beim Bundesamt eingegangen ist. In diesem Fall muss aber die Mobiler-ICT-Karte mindestens 20 Tage vor Ablauf des Aufenthaltes im Rahmen der kurzfristigen Mobilität gestellt werden. Zudem darf der Antrag nicht zeitgleich mit einer Mitteilung zur kurzfristigen Mobilität gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
gültiger Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ein Abordnungsschreiben
Gebühren
für die Erteilung einer ICT-Karte: 100 EUR
für die Verlängerung einer ICT-Karte für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: 96 EUR
für die Verlängerung einer ICT-Karte für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93 EUR
Zuständigkeit
Sie können den Antrag auf Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte bei der Ausländerbehörde stellen. Alternativ kann der Antrag auch über den BSCW-Server an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gesendet werden. Über den Antrag entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.
Stellen Sie den Antrag beim BAMF, so leitet es Ihren Antrag an die zuständige Ausländerbehörde weiter.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
11.08.2023 Justizministerium Baden-Württemberg