Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Fundsache abgeben oder nachfragen

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen 6 Monate lang aufzubewahren.

Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Voraussetzungen

  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat oder

  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

Ablauf

  • eine genaue Beschreibung des Gegenstandes,

  • Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes,

  • Kaufbeleg, Kaufvertrag,

  • bei Mobilgeräten die IMEI-Nr. des Gerätes oder die Nummer der SIM-Karte (beide in den Kaufunterlagen nachzulesen),

  • bei Kameras die Seriennummer oder

  • bei Fahrrädern die Rahmennummer oder Codierung.

Fristen

Der Finder muss den Fund unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, anzeigen.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Personaldokumente

  • Eigentumsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos

  • Gegenstandsbeschreibung

  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung

  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

Gebühren

  • Auskunft des Fundbüros: kostenlos

  • Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe

Zuständigkeit

das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt

Rechtsgrundlage

  • § 967 Ablieferungspflicht

  • § 971 Finderlohn

  • § 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt

Rechtsbehelf

Es bestehen keine gesonderten Rechtsbehelfe in Bezug auf Fundsachen.

Sonstiges

  • bei einem Wert bis EUR 500,00: 5 %

  • bei einem Wert über EUR 500,00: 25 € (5 % von EUR 500,00) plus 3 % von dem über EUR 500,00 hinausgehenden Wert.

  • 2,5 % für einen Wert zwischen EUR 50,00 und EUR 500,00 und

  • 1,5 % für den EUR 500,00 überschreitenden Wert.

Freigabevermerk

04.02.2026 Justizministerium Baden-Württemberg

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