Fundsache abgeben oder nachfragen
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen 6 Monate lang aufzubewahren.
Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Voraussetzungen
Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat oder
Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
Ablauf
eine genaue Beschreibung des Gegenstandes,
Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes,
Kaufbeleg, Kaufvertrag,
bei Mobilgeräten die IMEI-Nr. des Gerätes oder die Nummer der SIM-Karte (beide in den Kaufunterlagen nachzulesen),
bei Kameras die Seriennummer oder
bei Fahrrädern die Rahmennummer oder Codierung.
Fristen
Der Finder muss den Fund unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, anzeigen.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Personaldokumente
Eigentumsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
Gegenstandsbeschreibung
bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
Gebühren
Auskunft des Fundbüros: kostenlos
Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
Zuständigkeit
das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt
Rechtsgrundlage
§ 967 Ablieferungspflicht
§ 971 Finderlohn
§ 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt
Rechtsbehelf
Es bestehen keine gesonderten Rechtsbehelfe in Bezug auf Fundsachen.
Sonstiges
bei einem Wert bis EUR 500,00: 5 %
bei einem Wert über EUR 500,00: 25 € (5 % von EUR 500,00) plus 3 % von dem über EUR 500,00 hinausgehenden Wert.
2,5 % für einen Wert zwischen EUR 50,00 und EUR 500,00 und
1,5 % für den EUR 500,00 überschreitenden Wert.
Freigabevermerk
04.02.2026 Justizministerium Baden-Württemberg