Förderung für umweltfreundliche emissionsarme ÖPNV – Linienbusse und Bürgerbusse beantragen
Das Land fördert die Anschaffung von neuen umweltfreundlichen emissionsarmen Linienbussen und Bürgerbussen.
Ziele der Förderung sind:
- Erhöhung des Anteils von im ÖPNV eingesetzten Bussen vor allem mit Antrieben aus erneuerbaren Energien.
- Unterstützung lokal organisierter, ehrenamtlich getragener Verkehrsangebote („Bürgerbusse“)
- Die Verbesserung des ÖPNV im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität.
Voraussetzungen
Nahverkehrsunternehmen, die Linienverkehr nach § 42 oder § 43 Satz 1 Nummerr 2 oder § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Baden-Württemberg betreiben.
Nahverkehrsunternehmen, die im Besitz einer entsprechenden Liniengenehmigung sind und nach dieser Richtlinie förderfähige Fahrzeuge beschaffen, die im Linienverkehr nach § 42 oder § 43 Satz 1 Nummer 2 oder § 44 PBefG in Baden-Württemberg eingesetzt werden.
Auftragsunternehmer solcher Verkehrsunternehmen
emissionsfreie Fahrzeuge: Batteriebusse, Brennstoffzellenbusse
saubere Fahrzeuge: Plug-in-Hybrid-Busse
sonstige Antriebsarten
Förderfähig ist darüber hinaus die Umrüstung von Fahrzeugen, die deren Einstufung als Fahrzeuge mit batterieelektrischem oder mit Brennstoffzellenantrieb erlaubt.
Förderung der umweltschutzbezogenen Investitionsmehrkosten: Die umweltschutzbezogenen Investitionsmehrkosten werden anhand eines Vergleichs der Beschaffungskosten mit den Kosten eines konventionellen Referenzbusses gleicher Größe ermittelt. Die Differenz zwischen den Ausgaben dieser beiden Investitionen sind die umweltschutzbezogenen und somit zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Fördersatz der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet sich nach der Unternehmensgröße
- Mittlere und große Unternehmen: 70 %
- Kleinunternehmen: 75 %.
- Zur Unterstützung einer möglichst schnellen Umstellung der in Baden-Württemberg eingesetzten Fahrzeuge auf emissionsarme Antriebsformen wird die Beihilfeintensität beginnend ab dem Förderjahr 2025 jährlich um 5 Prozentpunkte abschmelzen.
Mittlere und große Unternehmen: 70 %
Kleinunternehmen: 75 %.
Zur Unterstützung einer möglichst schnellen Umstellung der in Baden-Württemberg eingesetzten Fahrzeuge auf emissionsarme Antriebsformen wird die Beihilfeintensität beginnend ab dem Förderjahr 2025 jährlich um 5 Prozentpunkte abschmelzen.
Aus beihilferechtlichen Gründen muss, um effektiven Wettbewerb zu ermöglichen, bei emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen eine Reihung der Anträge erfolgen.
- Das Kriterium eingereichtes Angebot (beantragte Beihilfe geteilt durch die Fahrzeugeinheitszahl) wird mit 75 % ,
- das Kriterium Ländlicher Raum (Einsatzort des Fahrzeugs) mit 15 % ,
- das Kriterium Kleines Unternehmen mit 10 % gewichtet.
Das Kriterium eingereichtes Angebot (beantragte Beihilfe geteilt durch die Fahrzeugeinheitszahl) wird mit 75 % ,
das Kriterium Ländlicher Raum (Einsatzort des Fahrzeugs) mit 15 % ,
das Kriterium Kleines Unternehmen mit 10 % gewichtet.
Mittlere und große Unternehmen: 70 %
Kleinunternehmen: 75 %.
Das Kriterium eingereichtes Angebot (beantragte Beihilfe geteilt durch die Fahrzeugeinheitszahl) wird mit 75 % ,
das Kriterium Ländlicher Raum (Einsatzort des Fahrzeugs) mit 15 % ,
das Kriterium Kleines Unternehmen mit 10 % gewichtet.
40.000 EUR je Fahrzeugeinheit.
Zusatz- und Sonderausstattungen werden in Form von festen Pauschalbeträgen bezuschusst.
Ablauf
Für jedes Fahrzeug ist ein eigener Antrag zu stellen.
Die Antragsstellung ist zugleich auch die Anmeldung zum Busprogramm. Es ist keine separate Anmeldung notwendig.
Bei Rückfragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Ansprechpartner der L-Bank zur Verfügung.
Fristen
Förderanträge können jährlich bis zum 31. Oktober (Antragszeitraum) gestellt werden. Das Ministerium für Verkehr stellt bis zum 01.03. des Folgejahres das Busprogramm fest. Anschließend erlässt die L-Bank als Bewilligungsstelle die Förderbescheide.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
bei Inhaber von Genehmigungen nach § 42 PBefG: vollständige Kopie der Liniengenehmigung mit Anlagen
bei Auftragsunternehmern nach § 42 PBefG: Kopie des vollständigen Vertrages einschließlich Anlagen mit Auftraggeber
Kopie der vollständigen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) für das zuersetzende Fahrzeug
Bescheinigung des Zollamtes über die Dauer der Befreiung von der Kfz-Steuer(nur bei Fahrzeugen mit einer Einstiegshöhe >= 860 mm)
aktuelles Verkehrswertgutachten des zu ersetzenden Fahrzeugs
Linienführung im Einsatzgebiet des geförderten Fahrzeugs
alle weiteren Unterlagen finden Sie auf der Homepage der L-Bank
Gebühren
keine
Zuständigkeit
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über ihren Antrag.
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Die Richtlinie inklusive der Antragsformulare sowie die Kontaktdaten der zuständigen Bewilligungsstelle (L-Bank) finden Sie hier.
Informationen des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zum Förderprogram (Bürgerbusse) finden Sie hier.
nformationen des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zum Förderprogram (Linienbusse) finden Sie hier.
Freigabevermerk
19.09.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg