Anerkennung eines ausländischen Lehrerdiploms beantragen
Wenn Sie als Lehrkraft in Baden-Württemberg tätig werden möchten, müssen Sie Ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse vorher anerkennen lassen.
Im Anerkennungsverfahren werden Ihre individuellen Qualifikationen mit einer baden-württembergischen Lehramtsausbildung verglichen.
Voraussetzungen
Sie haben eine abgeschlossene Lehramtsausbildung, mit der Sie in Ihrem Herkunftsland im öffentlichen Schuldienst arbeiten dürfen.
Hinweis: Sie brauchen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Notwendig sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Möglich ist auch das Niveau C1 (GER) verbunden mit der erfolgreichen Teilnahme an einem Sprachkolloquium. Dies ist eine Voraussetzung für die die Einstellung als Lehrkraft. Das Regierungspräsidium Tübingen empfiehlt daher, frühzeitig einen Sprachkurs abzuschließen und ein entsprechendes Dokument mit dem Anerkennungsantrag oder nachträglich vorzulegen.
Ablauf
Stellen Sie den Antrag auf Anerkennung schriftlich oder digital
Nutzen Sie das zur Verfügung gestellte Formular.
Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
Es erkennt Ihren Lehramtsabschluss an.
Es stellt fest, dass Ihr Lehramtsabschluss wesentliche Unterschiede zu einer baden-württembergischen Lehramtsbefähigung aufweist:
Wenn Sie nur ein Fach studiert haben, müssen Sie ein zweites Fach an einer Hochschule nachholen oder die Kenntnis der wissenschaftlichen und didaktischen Inhalte eines zweiten Faches in einer Prüfung nachweisen.
Fristen
für die Lehrämter Gymnasium beziehungsweise . berufliche Schulen nach den Weihnachtsferien und
für die Lehrämter Grundschule, Sekundarstufe I sowie Sonderpädagogik im Februar.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung über den Antrag erfolgt innerhalb kürzester Frist, spätestens jedoch drei Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Allgemeine Hochschulreife
Lehramtsdiplom, Zeugnis, Unterrichtserlaubnis mit Notenaufstellung
Studienindex, „Diploma Supplement“,„Transcript of Records"
Bescheinigung über die Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Lehrkraft nach abgeschlossener Lehrerausbildung
Geburtsurkunde
Reisepass
soweit vorhanden
- Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
- Aufenthaltsgenehmigung
Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
Aufenthaltsgenehmigung
Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
Aufenthaltsgenehmigung
Gebühren
zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Tübingen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
12.02.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg