Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Anerkennung eines ausländischen Lehrerdiploms beantragen

Wenn Sie als Lehrkraft in Baden-Württemberg tätig werden möchten, müssen Sie Ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse vorher anerkennen lassen.

Im Anerkennungsverfahren werden Ihre individuellen Qualifi­kationen mit einer baden-württembergischen Lehramtsausbildung verglichen.

Voraussetzungen

Sie haben eine abgeschlossene Lehramtsausbildung, mit der Sie in Ihrem Herkunftsland im öffentlichen Schuldienst arbeiten dürfen.

Hinweis: Sie brauchen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Notwendig sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Möglich ist auch das Niveau C1 (GER) verbunden mit der erfolgreichen Teilnahme an einem Sprachkolloquium. Dies ist eine Voraussetzung für die die Einstellung als Lehrkraft. Das Regierungspräsidium Tübingen empfiehlt daher, frühzeitig einen Sprachkurs abzuschließen und ein entsprechendes Dokument mit dem Anerkennungsantrag oder nachträglich vorzulegen.

Ablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Anerkennung schriftlich oder digital

  • Nutzen Sie das zur Verfügung gestellte Formular.

  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.

  • Es erkennt Ihren Lehramtsabschluss an.

  • Es stellt fest, dass Ihr Lehramtsabschluss wesentliche Unterschiede zu einer baden-württembergischen Lehramtsbefähigung aufweist:

  • Wenn Sie nur ein Fach studiert haben, müssen Sie ein zweites Fach an einer Hochschule nachholen oder die Kenntnis der wissenschaftlichen und didaktischen Inhalte eines zweiten Faches in einer Prüfung nachweisen.

Fristen

  • für die Lehrämter Gymnasium beziehungsweise . berufliche Schulen nach den Weihnachtsferien und

  • für die Lehrämter Grundschule, Sekundarstufe I sowie Sonderpädagogik im Februar.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung über den Antrag erfolgt innerhalb kürzester Frist, spätestens jedoch drei Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Allgemeine Hochschulreife

  • Lehramtsdiplom, Zeugnis, Unterrichtserlaubnis mit Notenaufstellung

  • Studienindex, „Diploma Supplement“,„Transcript of Records"

  • Bescheinigung über die Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Lehrkraft nach abgeschlossener Lehrerausbildung

  • Geburtsurkunde

  • Reisepass

  • soweit vorhanden

    • Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
    • Aufenthaltsgenehmigung

  • Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde

  • Aufenthaltsgenehmigung

  • Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde

  • Aufenthaltsgenehmigung

Gebühren

zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR

Zuständigkeit

Regierungspräsidium Tübingen

Rechtsgrundlage

Verordnung des Kultusministeriums zur Umsetzung allgemeiner Regelungen zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrerberufe (EU-EWR-Lehrerverordnung)

Gesetz zur Feststellung der Geichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Baden-Württemberg -BQFG-BW)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

  • Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

12.02.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg

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