Anhänger Kraftfahrzeug - Zulassung beantragen
Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:
- Firmen,
- Behörden oder
- Vereine.
Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie
- nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mitgeführt,
- in Form von Wohn- und Packwägen im Schaustellergewerbe oder
- als fahrbare Baubuden gebraucht werden.
Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:
- Arbeitsmaschinen,
- Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
- Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
- einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
- Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte werden.
Hinweis: Für einen schon zugelassenen Kfz-Anhänger, wenn dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
Voraussetzungen
Der Anhänger muss einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihren Kfz-Anhänger
Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
- Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde
Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde
Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben.Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde
Ablauf
Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
für Privatpersonen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
gültiger Personalausweis oder Reisepass
für juristische Personen/Unternehmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
Handelsregisterauszug oder
Gewerbeanmeldung oder
Vereinsregisterauszug
Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden, ansonsten Ausfertigung beantragen),
Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
Einzelgenehmigung über den Anhänger im Original,
Bericht über die erfolgreich durchgeführte und gültige Hauptuntersuchung,
elektronische Versicherungsbestätigung
Handelsregisterauszug oder
Gewerbeanmeldung oder
Vereinsregisterauszug
Gebühren
Für die Zulassung eines Anhängers werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Zuständigkeit
Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) (Notwendigkeit einer Zulassung)
Rechtsbehelf
Keiner.
Sonstiges
Keine.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesverkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.08.2019 freigegeben.