Sammelliste als Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler beantragen
- Gültig für Klassenfahrten ins EU-Ausland sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum)
- Kann dienen als:
- Befreiung von der Visumspflicht
- für Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten
- wenn sie im Zielland aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit visumpflichtig sind
- Passersatz
- für Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass oder anerkanntes gültiges Reisedokument besitzen (Beispiel: laufendes Asylverfahren)
- Befreiung von der Visumspflicht
- Genehmigung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde nötig
- Biometrisches Foto nötig für Personen, wenn die Liste als Passersatz ausgestellt werden soll
Voraussetzungen
Schüler oder Schülerin einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule im Inland und
Angehörige eines Drittstaats mit Wohnsitz in Deutschland. Drittstaat bedeutet: nicht Deutschland, Europäische Union oder Europäischer Wirtschaftsraum.
Ablauf
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Ausländerbehörde. Dort erhalten Sie auf Nachfrage das Formular "Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union".
Füllen Sie das Formular vollständig aus.
Lassen Sie es von der Schulleitung unterschreiben und stempeln.
Die Liste ist damit gültig und dient zusammen mit den Reisepässen der Schülerinnen und Schüler als Visumsersatz.
Kleben Sie zusätzlich ein Foto der betroffenen Schüler oder Schülerinnen auf die Liste.
Schicken Sie die vollständig ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Liste an Ihre örtlich zuständige Ausländerbehörde.
Die Ausländerbehörde prüft die Liste. Wird sie genehmigt, bringt sie ein Siegel auf der Liste an. Es dient als Bestätigung, dass alle aufgeführten Schülerinnen und Schüler in Deutschland wohnen und zur Rückreise berechtigt sind.
Fristen
Gültigkeit der Sammelliste: je nach vermerkter Dauer der Klassenfahrt, maximal 3 Monate
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
gegebenenfalls Nachweis der Zugehörigkeit zu einer allgemeinbildenden Schule
gegebenenfalls Nachweis der Klassenfahrt durch Buchungsdaten
bei Einsatz als Passersatz: biometrisches Foto
Gebühren
Volljährige: EUR 12,00 pro reisender Person
Minderjährige: EUR 6,00 pro reisender Person
Zuständigkeit
Die Ausländerbehörde am Ort der Schule
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesinnenministerium hat ihn am 11.11.2019 freigegeben.