Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Übungsleiterpauschale geltend machen

Einnahmen aus bestimmten Nebentätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 EUR (ab 2026: 3.300 EUR) im Jahr steuerfrei.

Diese sogenannte Übungsleiterpauschale können Sie geltend machen für:

  • nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter oder Übungsleiterin, Ausbilder oder Ausbilderin, Erzieher oder Erzieherin, Betreuer oder Betreuerin oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit
  • nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten
  • die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen

Die Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern. Gemeinsames Merkmal der Tätigkeiten ist eine pädagogische Ausrichtung.

Voraussetzungen

  • einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder

  • eines steuerbegünstigten Vereins

  • nebenberuflich ausgeübt werden,

  • voneinander trennbar sein,

  • gesondert vergütet werden,

  • eindeutig geregelt sein und

  • tatsächlich durchgeführt werden.

Ablauf

Die Übungsleiterpauschale machen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend.

Fristen

jeweilige Abgabefrist der Einkommensteuererklärung

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

keine

Zuständigkeit

das für Sie zuständige Finanzamt

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

22.01.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg

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