Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Schulische Leistungen bewerten

Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfordert neben der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch deren Feststellung zur Kontrolle des Lernfortschritts und zum Leistungsnachweis. Als Kontrolle des Lernfortschritts soll sie Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und ggf. den für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen den erzielten Erfolg bestätigen, ihnen Hinweise für den weiteren Lernfortgang geben und damit die Motivation der Schülerin oder des Schülers fördern. Als Leistungsnachweis stellt sie eine Entscheidungsgrundlage für den weiteren Bildungsgang der Schülerin oder des Schülers dar.

Voraussetzungen

Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle von der Schülerin oder vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen), einschließlich der im Rahmen des Einsatzes digitaler Lehr- und Lernformen erbrachten Leistungen.

Ablauf

Die Fachlehrkraft hat zum Beginn ihres Unterrichts bekanntzugeben, wie sie in der Regel die verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird. Die allgemeinen für die Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern oder Fächerverbünden maßgebenden Kriterien hat sie den Schülerinnen und Schülern und auf Befragen auch ihren Erziehungsberechtigten sowie den für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen darzulegen.

Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden durch Noten („sehr gut" bis „ungenügend") bewertet. In den Jahrgangstufen der gymnasialen Oberstufe werden sie daneben mit den ihnen je nach Notentendenz zugeordneten Punkten (15 bis 0 Punkte) bewertet.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Für jedes Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, ein Zeugnis über ihre Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern während des ganzen Schuljahres.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

Der Unterricht an den öffentlichen Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Kollegs, Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist unentgeltlich.

Zuständigkeit

Die von der Schülerin oder vom Schüler besuchte Schule.

Rechtsgrundlage

Notenbildungsverordnung (NVO)

Rechtsbehelf

Förmliche Rechtsbehelfe gegen die Benotung einzelner Leistungen sind grundsätzlich nicht gegeben.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist für die Einhaltung der für die Notengebung allgemein geltenden Grundsätze an ihrer bzw. seiner Schule verantwortlich. Damit gehört es zu ihrer bzw. seiner Aufgabe, konkreten Beschwerden von Schülerinnen und Schülern oder Erziehungsberechtigten gegen die Leistungsbewertung nachzugehen.

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

Ansprechperson für Fragen zur Bewertung einzelner Schülerleistungen ist die unterrichtende Lehrkraft.

Freigabevermerk

05.02.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg

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