Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Dienstleistungen - Service BW

Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Ablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Fristen

  • seit dem Sie einen Hund halten oder

  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Gebühren

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden/Städten in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und beträgt in Maulbronn pro Kalenderjahr

84,00 Euro für den 1. Hund
168,00 Euro für den 2. Hund
252,00 Euro ab dem 3. Hund

588,00 Euro für Kampfhunde

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Freigabevermerk

21.05.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Mitarbeiter

Jürgen Kern
Sachbearbeitung Wald, Jagd- und Fischereirecht sowie Ansprechpartner in Sachen Steuern, Abgaben, Gebühren, Bestattungswesen
07043 10323steueramt(@)maulbronn.de

Zugehörige Lebenslagen

Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden
Sonstige Ab- und Anmeldungen
Hundesteuer
Umzug
Heimtierhaltung
Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd
Checkliste zum Umzug
Zur Leistungen Übersicht