Hundesteuer - Hund anmelden
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Voraussetzungen
Sie halten einen Hund.
Ablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
seit dem Sie einen Hund halten oder
seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Gebühren
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden/Städten in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und beträgt in Maulbronn pro Kalenderjahr
84,00 Euro für den 1. Hund
168,00 Euro für den 2. Hund
252,00 Euro ab dem 3. Hund
588,00 Euro für Kampfhunde
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Sonstiges
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Freigabevermerk
21.05.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg