Förderung für Regiobuslinien beantragen
Das Ministerium für Verkehr fördert die Einrichtung von Regiobuslinien.
Gefördert werden Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Kraftfahrzeugen (im Sinne des PBefG und der BO Kraft), die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen:
- zur Anbindung von Mittelzentren, Unterzentren, Verkehrsflughäfen, landesbedeutsamen touristischen Destinationen und Nationalparks ohne derzeit regelmäßigen Anschluss an den SPNV, in der Regel in ein benachbartes Mittel-/Oberzentrum oder, wenn nähergelegen, an eine andere geeignete Zugangsstelle des SPNV oder
- zum Schließen räumlicher Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen.
Voraussetzungen
nachweislich zu erwartendes Defizit der geplanten Regiobuslinie
schnelle Verbindungsfunktion zwischen Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren,Verkehrsflughäfen beziehungsweise landesbedeutsamen touristischen Destinationen
ausreichende Erschließung der dazwischenliegenden, nachfragestarken Orte, soweit die Verbindungsfunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
regionale Netzwirkung
angebotsorientierte Fahrplangestaltung grundsätzlich im Ein-Stunden-Takt
Betriebszeiten analog dem SPNV-Zielkonzept 2025 des Landes für den SPNV an allen Wochentagen
einheitlicher Linienverlauf / Streckenverlauf an allen Wochentagen
fahrgastfreundliche Umsteigezeiten vom/zum SPNV im Sinne eines integralen Taktfahrplans
systematische Anschlusssicherung
Mindestanforderungen hinsichtlich den eingesetzten Fahrzeugen
Einbindung in den Baden-Württemberg Tarif beziehungsweise das Deutschlandticket analog SPNV-Linien
Ablauf
die kommunalen Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG und
kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.
Fristen
Antragsfrist: 1. Februar bis 31. Mai eines Jahres.
Frist zur Einreichung der Endabrechnung: 9 Monate nach Ende des bewilligten Förderzeitraums
Bearbeitungsdauer
In der Regel 4 - 5 Monate nach Ende der Antragsfrist am 31.05. eines Jahres.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Der Förderantrag wird mitttels vorgegebenen Antragsformular gestellt.
Diesem müssen weitere Antragsunterlagen beigefügt werden.
Eine detaillierte Auflistung über die Unterlagen, die eingereicht werden müssen, kann der Technischen Richtlinie zum Förderprogramm "Regiobuslinie" entnommen werden.
Gebühren
Für die Bearbeitung der Anträge werden keine Kosten erhoben.
Zuständigkeit
| Telefon | 0711 89686-9010 |
|---|---|
| Fax | 0711 89686-9020 |
| bwregiobus@vm.bwl.de |
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die jeweilige Entscheidung der zuständigen Stelle ist entsprechend den verwaltungsrechtlichen Vorschriften die Einlegung eines Rechtsbehelfs möglich.
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Förderprogramme des VM (siehe "Regiobuslinien")
Freigabevermerk
02.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg