Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Dienstleistungen - Service BW

Förderung für Regiobuslinien beantragen

Das Ministerium für Verkehr fördert die Einrichtung von Regiobuslinien.
Gefördert werden Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Kraftfahrzeugen (im Sinne des PBefG und der BO Kraft), die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen:

  • zur Anbindung von Mittelzentren, Unterzentren, Verkehrsflughäfen, landesbedeutsamen touristischen Destinationen und Nationalparks ohne derzeit regelmäßigen Anschluss an den SPNV, in der Regel in ein benachbartes Mittel-/Oberzentrum oder, wenn nähergelegen, an eine andere geeignete Zugangsstelle des SPNV oder
  • zum Schließen räumlicher Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen.

Voraussetzungen

  • nachweislich zu erwartendes Defizit der geplanten Regiobuslinie

  • schnelle Verbindungsfunktion zwischen Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren,Verkehrsflughäfen beziehungsweise landesbedeutsamen touristischen Destinationen

  • ausreichende Erschließung der dazwischenliegenden, nachfragestarken Orte, soweit die Verbindungsfunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

  • regionale Netzwirkung

  • angebotsorientierte Fahrplangestaltung grundsätzlich im Ein-Stunden-Takt

  • Betriebszeiten analog dem SPNV-Zielkonzept 2025 des Landes für den SPNV an allen Wochentagen

  • einheitlicher Linienverlauf / Streckenverlauf an allen Wochentagen

  • fahrgastfreundliche Umsteigezeiten vom/zum SPNV im Sinne eines integralen Taktfahrplans

  • systematische Anschlusssicherung

  • Mindestanforderungen hinsichtlich den eingesetzten Fahrzeugen

  • Einbindung in den Baden-Württemberg Tarif beziehungsweise das Deutschlandticket analog SPNV-Linien

Ablauf

  • die kommunalen Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG und

  • kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.

Fristen

Antragsfrist: 1. Februar bis 31. Mai eines Jahres.

Frist zur Einreichung der Endabrechnung: 9 Monate nach Ende des bewilligten Förderzeitraums

Bearbeitungsdauer

In der Regel 4 - 5 Monate nach Ende der Antragsfrist am 31.05. eines Jahres.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Der Förderantrag wird mitttels vorgegebenen Antragsformular gestellt.
Diesem müssen weitere Antragsunterlagen beigefügt werden.
Eine detaillierte Auflistung über die Unterlagen, die eingereicht werden müssen, kann der Technischen Richtlinie zum Förderprogramm "Regiobuslinie" entnommen werden.

Gebühren

Für die Bearbeitung der Anträge werden keine Kosten erhoben.

Zuständigkeit

Telefon0711 89686-9010
Fax0711 89686-9020
E-Mailbwregiobus@vm.bwl.de

Rechtsgrundlage

Landeshaushaltsordnung (LHO)

Rechtsbehelf

Gegen die jeweilige Entscheidung der zuständigen Stelle ist entsprechend den verwaltungsrechtlichen Vorschriften die Einlegung eines Rechtsbehelfs möglich.

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

02.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zur Leistungen Übersicht