Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Melderegister - Online-Auskunft beantragen

Wenn Sie eine bestimmte Person suchen, können Sie bestimmte Daten aus dem Melderegister online abfragen.

Sie erhalten folgende Daten der gesuchten Person:

  • Vor- und Familienname,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschriften,
  • gegebenenfalls die Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist.

Voraussetzungen

  • Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich identifizieren über die Online-Ausweisfunktion

    • Ihres Personalausweises,
    • Ihrer eID-Karte oder
    • Ihres elektronischen Aufenthaltstitels.

  • Ihres Personalausweises,

  • Ihrer eID-Karte oder

  • Ihres elektronischen Aufenthaltstitels.

  • Die Identität der gesuchten Person muss mit den von Ihnen im Antrag angegebenen Daten eindeutig festgestellt werden können.

  • Es dürfen der Auskunft keine schutzwürdigen Interessen der gesuchten Person entgegenstehen.

  • Ihres Personalausweises,

  • Ihrer eID-Karte oder

  • Ihres elektronischen Aufenthaltstitels.

Ablauf

  • Rufen Sie die Online-Auskunft auf.

  • Identifizieren Sie sich.

  • Geben Sie die Daten der gesuchten Person ein.

  • Nach Zahlung erhalten Sie ein PDF-Dokument mit den gewünschten Daten in Ihr Servicekonto-Postfach.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

sofort

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

  • Gemeindegebühr: EUR 5,00 und

  • technische Betriebskosten: EUR 2,60 (zuzüglich Mehrwertsteuer).

Zuständigkeit

Komm.ONE im Auftrag der Städte und Gemeinden

Rechtsgrundlage

  • § 10 Auskunftsrecht der betroffenen Person

  • § 44 Einfache Melderegisterauskunft

  • § 49 Automatisierte Melderegisterauskunft

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

Sonstiges

Die Komm.ONE ist zuständig für die Durchführung der Online-Auskunft (Automatisierte Melderegisterauskunft). Für schriftliche Anfragen beziehungsweise Rückfragen setzen Sie sich bitte direkt mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung.

Vertiefende Informationen

keine

Freigabevermerk

19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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