Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Feststellung des Grundversorgers mitteilen

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung müssen regelmäßig die Feststellung des Grundversorgers mitteilen.

Voraussetzungen

Sie sind Netzbetreiber eines in Baden-Württemberg gelegenen Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung.

Ablauf

Fristen

30. September 2027

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Bitte verwenden Sie für Ihre Rückmeldung des Grundversorgers Strom die Excel Datei.

  • Verwenden Sie für Ihre Rückmeldung des Grundversorgers Gas die Excel Datei.

  • Bitte beachten Sie für beide Fälle unser Anschreiben.

Gebühren

keine

Zuständigkeit

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

24.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

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