Feststellung des Grundversorgers mitteilen
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung müssen regelmäßig die Feststellung des Grundversorgers mitteilen.
Voraussetzungen
Sie sind Netzbetreiber eines in Baden-Württemberg gelegenen Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung.
Ablauf
Fristen
30. September 2027
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Bitte verwenden Sie für Ihre Rückmeldung des Grundversorgers Strom die Excel Datei.
Verwenden Sie für Ihre Rückmeldung des Grundversorgers Gas die Excel Datei.
Bitte beachten Sie für beide Fälle unser Anschreiben.
Gebühren
keine
Zuständigkeit
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
24.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg