Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Förderprogramm „Kommunale Digitallotsen“ – Weitergabevertrag abschließen

Das Ziel des Förderprogramms ist es, Mitarbeitende in den Verwaltungen von Gemeinden, Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg als digitale Multiplikatoren auszubilden. Sie sollen die digitale Transformation von Verwaltungsprozessen anstoßen und Digital-Projekte beschleunigen.

Das Förderprogramm besteht aus einer dreitägigen Basisqualifizierung und verschiedenen Aufbauprogrammen.

Diese finden bei folgenden Bildungsträgern statt:

  • Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg
  • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg

Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- bzw. Landkreis einen Weitergabevertrag mit dem Städtetag Baden-Württemberg abschließen.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Mitarbeitenden noch nicht bei einem Bildungsträger für eine Basisqualifizierung oder ein Aufbauprogramm angemeldet. Eine Förderung nach einer Schulung ist nicht möglich.

  • Gefördert werden:

    • Städte und Gemeinde
      • von 1 bis 9.999 Einwohnerinnen und Einwohner: eine Person
      • von 10.000 bis 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 2 Personen
      • von 30.001 bis 130.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 3 Personen
    • Stadt- und Landkreise
      • von 0 bis 175.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 4 Personen
      • ab 175.001 Einwohnerinnen und Einwohner: 5 Personen

  • Städte und Gemeinde

  • von 1 bis 9.999 Einwohnerinnen und Einwohner: eine Person

  • von 10.000 bis 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 2 Personen

  • von 30.001 bis 130.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 3 Personen

  • Stadt- und Landkreise

  • von 0 bis 175.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 4 Personen

  • ab 175.001 Einwohnerinnen und Einwohner: 5 Personen

  • Die Teilnahme an einem Aufbauprogramm wird nur gefördert, wenn Sie vorher an einer Basisqualifizierung teilgenommen haben.

  • Städte und Gemeinde

  • von 1 bis 9.999 Einwohnerinnen und Einwohner: eine Person

  • von 10.000 bis 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 2 Personen

  • von 30.001 bis 130.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 3 Personen

  • Stadt- und Landkreise

  • von 0 bis 175.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 4 Personen

  • ab 175.001 Einwohnerinnen und Einwohner: 5 Personen

  • von 1 bis 9.999 Einwohnerinnen und Einwohner: eine Person

  • von 10.000 bis 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 2 Personen

  • von 30.001 bis 130.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 3 Personen

  • von 0 bis 175.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 4 Personen

  • ab 175.001 Einwohnerinnen und Einwohner: 5 Personen

Ablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem Behördenkonto an.

  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.

  • Wählen Sie dabei aus:

  • die gewünschte Qualifizierung: Basisqualifizierung oder Aufbauprogramm.

  • den gewünschten Bildungsträger.

  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.

  • Schicken Sie den Weitergabevertrag online ab.

  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

  • Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Servicekonto-Nachricht mit Ihren Angaben und den Vertragsinhalten. Zudem erhalten Sie die benötigten Bildungs-Voucher-ID’s (Basisqualifizierung) oder Aufbauprogramm-ID’s für die Anmeldung bei den Bildungsträgern.

  • Nach Erhalt der ID’s können Sie sich bei den Bildungsträgern für eine Schulung anmelden.

  • Die Bildungsträger stellen Ihnen bei Angabe einer ID eine reduzierte Teilnahmegebühr in Rechnung. Bitte bezahlen Sie diese Rechnung direkt beim Bildungsträger.

  • die gewünschte Qualifizierung: Basisqualifizierung oder Aufbauprogramm.

  • den gewünschten Bildungsträger.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 5-10 Kalendertage

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Gebühren

Keine

Zuständigkeit

Städtetag Baden-Württemberg e.V.

Rechtsgrundlage

Sonstiges

Angestoßen wurde das Förderprogramm von den Kommunalen Landesverbänden. Das Innenministerium fördert es im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 05.10.2021 Verantwortlich: Städtetag Baden-Württemberg

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