Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Kombinierte Text-Bild-Warnhinweise für bestimmte Tabakerzeugnisse beantragen

Die Hinweise für Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen und Wasserpfeifentabak bestehen aus einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis inklusive dazugehörigem Bild. Ein Beispiel ist: "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs" mit dem Bildmotiv einer sogenannten Raucherlunge.

Als verpflichtendes Kennzeichnungselement müssen die Bild-Warnhinweise jeweils zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen. Sie werden zusätzlich zu weiteren allgemeinen Informations- und Warnhinweisen wie "Rauchen ist tödlich" angebracht.

Die Bilderbibliothek zur Gestaltung der Verpackung mit kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen für Rauchtabakerzeugnisse steht nicht öffentlich zur Verfügung. Daher müssen Sie die Dateien beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beantragen.

Sie dürfen die Bilddateien ausschließlich entsprechend den Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission benutzen. Die technischen Spezifikationen für Layout, Gestaltung und Form der Warnhinweise finden Sie in den jeweiligen Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Union.

Voraussetzungen

Die Dateien erhalten ausschließlich Tabakunternehmen zur Kennzeichnung von bestimmten Tabakerzeugnissen oder deren Abbildung in der Werbung.

Ablauf

  • Online-Verfahren

    • Füllen Sie das Online-Formular aus und wählen Sie die Art der Zustellung aus. Sie können wählen zwischen dem DVD-Versand auf dem Postweg und der Bereitstellung über einen Download.
    • Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie das Formular absenden.
    • Hinweis: Online-Verfahren in Kürze verfügbar. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Füllen Sie das Online-Formular aus und wählen Sie die Art der Zustellung aus. Sie können wählen zwischen dem DVD-Versand auf dem Postweg und der Bereitstellung über einen Download.

  • Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie das Formular absenden.

  • Hinweis: Online-Verfahren in Kürze verfügbar. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Per Post

    • Sie finden das Formular auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – füllen Sie es online aus oder laden Sie es zuerst herunter.
    • Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie ausgedruckt, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen postalisch an das BVL.

  • Sie finden das Formular auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – füllen Sie es online aus oder laden Sie es zuerst herunter.

  • Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie ausgedruckt, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen postalisch an das BVL.

  • Das BVL prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob Ihr Unternehmen für den Erhalt der Text-Bild-Warnhinweise berechtigt ist.

  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bilddateien als DVD per Post oder Download. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung bitte die Versand- und Bearbeitungszeiten.

  • Füllen Sie das Online-Formular aus und wählen Sie die Art der Zustellung aus. Sie können wählen zwischen dem DVD-Versand auf dem Postweg und der Bereitstellung über einen Download.

  • Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie das Formular absenden.

  • Hinweis: Online-Verfahren in Kürze verfügbar. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Sie finden das Formular auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – füllen Sie es online aus oder laden Sie es zuerst herunter.

  • Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie ausgedruckt, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen postalisch an das BVL.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen.

Gebühren

Keine

Zuständigkeit

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Keine

Sonstiges

Keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 18.02.2022Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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