Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beantragen
Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Eigenauskunft über Ihre Fahrerlaubnis aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister erhalten. Die Auskunft können Sie online oder per Post erhalten.
Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind alle Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis D erfasst, die seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Nachdem die Fahrerlaubnis erteilt worden ist, meldet die Fahrerlaubnisbehörde die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die Daten gespeichert, die für die Fahrerlaubnis wichtig sind: Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen und so weiter, nicht jedoch die Anschrift.
Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert
- in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den europäischen einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19. Januar 2013) sowie L und T (ab 19. Januar 2013)
- bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit
- Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
- Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr
- Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern
- Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren
Voraussetzungen
Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.
Ablauf
Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels.
Folgen Sie den auf der Homepage des KBA beschriebenen Schritten.
Am Ende erhalten Sie die Auskunft in Form einer PDF-Datei.
Laden Sie das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)“ von der Website des KBA
Das Formular finden Sie dort unter "Registerauskunft auf dem Postweg - gebührenfrei"
Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Post zugestellt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.
Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer drei bis vier Tage nach Eingang im KBA.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift auf dem Antragsformular
Gebühren
keine
Zuständigkeit
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Ansonsten erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Auskunftserteilung über den gewählten Rückkanal.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
10.04.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg