Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Dienstleistungen - Service BW

Stiftungsverzeichnis - Auszug oder Vertretungsbescheinigung beantragen

Sie möchten einen Auszug oder eine Vertretungsbescheinigung aus dem Stiftungsverzeichnis beantragen?

Jeder kann bei der zuständigen Stiftungsbehörde folgende Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis anfordern:

    • unbeglaubigter Auszug
    • beglaubigter Auszug

Stiftungen können zusätzlich Bescheinigung über den Umfang der Vertretungsmacht der Stiftungsorgane (Vertretungsbescheinigungen) anfordern.

Das Stiftungsverzeichnis ist eine Sammlung aller rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen, kommunalen und öffentlichen Rechts in den Regierungsbezirken Baden-Württembergs.

Es dient der Stärkung der Sicherheit im Rechtsverkehr und der Erweiterung der Publizität im Stiftungswesen.

Enthalten sind Daten über Name, Anschrift, Sitz, Zweck, Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung, den Tag der Verleihung der Rechtsfähigkeit und die anerkennende oder verleihende Behörde. Das Einsichtsrecht und der Auszug aus dem Stiftungsverzeichnis beziehen sich auf diese Daten.

Die Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe führen das Stiftungsverzeichnis für diejenigen Stiftungen, deren Sitz sich in ihrem Regierungsbezirk befinden.

Voraussetzungen

Sie können die Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis ohne weitere Voraussetzungen formlos anfordern.

Stiftungen können die Vertretungsbescheinigungen ebenfalls formlos beantragen.

Ablauf

  • einen unbeglaubigten Auszug

  • einen beglaubigten Auszug

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Keine

Gebühren

  1. Fertigung von unbeglaubigten Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: 20,00 € pro Auszug

  2. Fertigung von beglaubigten Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: 30,00 € pro Auszug

  3. Fertigung von Vertretungsbescheinigungen: 25,00 pro Bescheinigung

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich der Sitz der Stiftung befindet.

Rechtsgrundlage

  • § 3 Abs. 1 Vertretungsbefugnis

  • § 1 Geltungsbereich

  • Nr. 4.2.1 Beglaubigungen

  • Nr. 17 Stiftung

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Sonstiges

Keine

Freigabevermerk

13.11.2023 Regierungspräsidium Freiburg

Zur Leistungen Übersicht