Antrag auf Zulassung als (niedergelassene/r) Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nebst Anlagen ist an die Rechtsanwaltsakmmer zu richten, in deren Bezirk die Zulassung erstrebt wird.
Voraussetzungen
Befähigung zum Richteramt oder
Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland oder
Bestehen der entsprechenden Eignungsprüfun
Ablauf
keine Angaben
Fristen
Sie müssen vor Ihrer Berufsaufnahme zugelassen sein.
Bearbeitungsdauer
keine Angaben - etwa 4-6 Wochen
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
ausgefülltes Antragsformular
amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses vom 2. Staatsexamen oder über das Bestehen der Eignungsprüfung
Lebenslauf mit Lichtbild
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, § 51 BRAO
Kanzleibestätigung amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde
amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises/Reisepasses
Gebühren
Für die Zulassung muss eine Verwaltungsgebühr entrichtet werden. Als Mitglied der Rechtsanwaltskammer sind Sie zur Zahlung des Kammerbeitrages verpflichtet.
Zuständigkeit
Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Bezugsort
Landgerichtsbezirke Karlsruhe, Heidelberg/Mosbach und Mannheim
Rechtsgrundlage
§§ 4 ff. BRAO
Sonstiges
Hinweise erhalten Sie unter www.rak-karlsruhe.de
Vertiefende Informationen
vertiefende Hinweise erhalten Sie unter www.rak-karlsruhe.de
Freigabevermerk
Freigabedatum01.10.2022