Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Antrag auf Zulassung als (niedergelassene/r) Rechtsanwältin / Rechtsanwalt

Der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nebst Anlagen ist an die Rechtsanwaltsakmmer zu richten, in deren Bezirk die Zulassung erstrebt wird.

Voraussetzungen

  • Befähigung zum Richteramt oder

  • Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland oder

  • Bestehen der entsprechenden Eignungsprüfun

Ablauf

keine Angaben

Fristen

Sie müssen vor Ihrer Berufsaufnahme zugelassen sein.

Bearbeitungsdauer

keine Angaben - etwa 4-6 Wochen

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

ausgefülltes Antragsformular

amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses vom 2. Staatsexamen oder über das Bestehen der Eignungsprüfung 

Lebenslauf mit Lichtbild 

Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, § 51 BRAO

Kanzleibestätigung  amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde

amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises/Reisepasses

Gebühren

Für die Zulassung muss eine Verwaltungsgebühr entrichtet werden. Als Mitglied der Rechtsanwaltskammer sind Sie zur Zahlung des Kammerbeitrages verpflichtet.

Zuständigkeit

Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Bezugsort

Landgerichtsbezirke Karlsruhe, Heidelberg/Mosbach und Mannheim

Rechtsgrundlage

§§ 4 ff. BRAO

Sonstiges

Hinweise erhalten Sie unter www.rak-karlsruhe.de

Vertiefende Informationen

vertiefende Hinweise erhalten Sie unter www.rak-karlsruhe.de

Freigabevermerk

Freigabedatum01.10.2022

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