Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Förderung von Rettungswachen beantragen

Für den Bau von Rettungswachen, wovon neben den Neubauten auch Um- und Erweiterungsbauten, sowie Sanierungen umfasst sind, können die nachfolgenden Hilfsorganisationen Fördermittel beantragen.

Der Rettungsdienst wird in Baden-Württemberg im Auftrag des Landes von folgenden Hilfsorganisationen durchgeführt:

  • Deutsches Rotes Kreuz,
  • Arbeiter-Samariter-Bund,
  • Johanniter-Unfall-Hilfe,
  • Malteser Hilfsdienst,
  • Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und
  • der Bergwacht.

Voraussetzungen

Um eine Förderung von baulichen Investitionsmaßnahmen des Rettungsdienstes beantragen zu können, müssen Sie Mitglied in einer oben genannten Hilfsorganisation sein und mit der Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg nach den Vorgaben des § 3 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes (RDG) beauftragt sein.

Ablauf

  • Wenn Sie eine Baumaßnahme an einer Rettungswache planen, nehmen Sie frühzeitig mit dem zuständigen Regierungspräsidium Kontakt auf, um die Planungen abzustimmen.

  • Ihren Antrag reichen Sie mit den dazugehörigen Anlagen über den Onlineantrag ein.

  • Die Regierungspräsidien prüfen anschließend die Anträge und berechnen die Fördersumme.

  • Die berechneten Fördersummen werden dem Innenministerium zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm vorgeschlagen.

  • Das Innenministerium stellt das Jahresförderprogramm im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf und hört nach § 40 Absatz 2 RDG den Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) dazu an.

  • Die finale Bescheiderstellung erfolgt durch die Regierungspräsidien, ebenso wie die Zahlungsabwicklung und die Prüfung der Verwendungsnachweise.

Fristen

Sie müssen die Antragsunterlagen bis zum 31. März des Programmjahres beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht haben.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung Ihrer Anträge durch die Regierungspräsidien umfasst eine Zeitspanne von drei Monaten. Die finale Erstellung des Jahresförderprogramms durch das Innenministerium erfolgt dann weitere drei Monate später.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Fördermittelberechnung

  • Begründung der Maßnahme

  • Lageplan (mindestens Maßstab 1:1000 mit Darstellung der Erschließung)

  • Bauplanentwurf (Maßstab 1:100)

  • Flächenberechnung (Nettogrundfläche nach DIN 277)

  • Ausgabenberechnung, Kostenberechnung (bei Hochbauten nach DIN 276 Teil 2 bis zur 3. Ebene)

  • Kaufvertrag / Eintragung des Nießbrauchs oder ähnlichem im Grundbuch (Grundbuchauszug) des Grundstücks / Mietvertrag

  • Baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Bewilligungen

  • Auszug aus dem Bereichsplan

  • Beschlüsse und Stellungnahmen des Bereichsausschusses

  • Nachweis der Abstimmung mit den benachbarten Rettungsdienstbereichen

  • Konzept zur Vorhaltung der Ersatzfahrzeuge

  • Erklärung zur Notstromversorgung

Gebühren

keine

Zuständigkeit

Die Bewilligungsstelle für die Förderung sind die jeweils zuständigen Regierungspräsidien. Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die zu fördernde Maßnahme befindet.

Rechtsgrundlage

  • § 40 Öffentliche Förderung des Rettungsdienstes

  • § 46 Besondere Bestimmungen über die Finanzierung des Luft, Berg- und Wasser-Rettungsdienst

Rechtsbehelf

Sonstiges

Keine

Freigabevermerk

08.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

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