Abmeldung / Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Voraussetzungen
wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
wenn Sie es verschrotten lassen.
Ablauf
| Den Antrag können Sie entweder persönlich beziehungsweise Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder online über das i-Kfz-Portal stellen. Das i-Kfz-Portal können Sie dann nutzen, wenn die letzte Anmeldung Ihres Fahrzeugs nicht länger als 01.01.2015 zurückliegt, damit der notwendige Sicherheitscode auf dem Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bereits vorhanden ist. Für die Onlineabmeldung ist keine Identifitzierung der Halterin oder des Halters erforderlich.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug online abmelden möchten, folgen Sie bitte diesen Schritten | 1.i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen (den Link dazu finden Sie oben im Bereich "Onlineantrag"). |
|---|---|
| 4. Verdeckung der Stempelplaketten auf demKfz-Kennzeichen abziehen (Achtung | Sobald die Sicherheitscodesfreigelegt sind, ist dasKfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen). |
| 8. Online-Bezahlung der Gebühr | Sie werden direkt zum Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Die Auswahl der Zahlungsart variiert je nach Zulassungsbehörde. In der Regel können Sie mit Kreditkarte oder Paypal bezahlen. |
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
Kennzeichenschilder
Verwertungsnachweis oder
Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Gebühren
Verwaltungsgebühr:2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über das i-Kfz-Portal
Verwaltungsgebühr:15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde
Zuständigkeit
örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Rechtsgrundlage
§ 16 Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
§ 17Verwertungsnachweis
Rechtsbehelf
Widerspruch
Sonstiges
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II bewahren Sie bitte für eine eventuelle spätere Wiederzulassung oder den Verkauf des Fahrzeugs auf. Im abgemeldeten Zustand darf Ihr Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden.
Vertiefende Informationen
Suche der zuständigen Zulassungsstelle der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen (Servicesuche Bund)
Informationen zur Internetbasierten Fahrzeugzulassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Freigabevermerk
07.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg