Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.
Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.
Voraussetzungen
Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 8 Absatz 8 in Verbindung mit Anhang I, Nummer 2.4.2, Absatz 3 (derzeit gültige Fassung).
Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllen die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).
Der Lehrgangsanbieter verfügt über fachlich qualifiziertes Lehrgangspersonal.
Ablauf
Nachdem Sie die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Angaben zur Lehrgangsleitung,
Lehrgangskonzept,
Schulungsunterlagen,
Zeitablaufplan mit Stundenanzahl,
Muster-Zertifikat,
Muster-Anwesenheits-/Teilnehmerliste,
Prüfungskonzept/Prüfungsordnung,
Prüfungsfragen inklusive Lösungen.
Gebühren
EUR 100,00 bis EUR 500,00
Zuständigkeit
Das für den Sitz des Lehrgangsanbieters örtlich zuständige Regierungspräsidium.
Rechtsgrundlage
§ 8 Absatz 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen
Anhang I, Nummer 2.4.2 Absatz 3 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest
Rechtsbehelf
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
19.05.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg