Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel
- im Hygienebereich,
- als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
- als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen
verwendet werden.
Zur Anerkennung des Sachkundelehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.
Voraussetzungen
Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung beziehungsweise der entsprechenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (derzeit in Arbeit).
Der Lehrgangsanbieter verfügt über fachlich qualifiziertes Lehrgangspersonal.
Ablauf
Nachdem Sie die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragt haben, prüft die zuständige Behörde den Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Angaben zur Lehrgangsleitung
Lehrgangskonzept
Schulungsunterlagen
Zeitablaufplan mit Stundenanzahl
Muster-Zertifikat
Muster-Anwesenheits-/Teilnehmerliste
Prüfungskonzept/Prüfungsordnung
Gebühren
500 bis 2.000 €
Zuständigkeit
Das für den Sitz des Lehrgangsanbieters örtlich zuständige Regierungspräsidium.
Rechtsgrundlage
15c Absatz 3 Besondere Anforderungen an die Verwendung bestimmter Biozid-Produkte
Anhang I, Nummer 4.4
Rechtsbehelf
Widerspruch
Sonstiges
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe zum Thema Biozide, die auch Anforderungen an das Lehrgangskonzept und die fachliche Qualifikation enthalten, befinden sich derzeit in Arbeit.
Freigabevermerk
07.07.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg