Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Dienstleistungen - Service BW

Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel

  • im Hygienebereich,
  • als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
  • als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen

verwendet werden.

Zur Anerkennung des Sachkundelehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.

Voraussetzungen

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung beziehungsweise der entsprechenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (derzeit in Arbeit).

  • Der Lehrgangsanbieter verfügt über fachlich qualifiziertes Lehrgangspersonal.

Ablauf

Nachdem Sie die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragt haben, prüft die zuständige Behörde den Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Angaben zur Lehrgangsleitung

  • Lehrgangskonzept

  • Schulungsunterlagen

  • Zeitablaufplan mit Stundenanzahl

  • Muster-Zertifikat

  • Muster-Anwesenheits-/Teilnehmerliste

  • Prüfungskonzept/Prüfungsordnung

Gebühren

500 bis 2.000 €

Zuständigkeit

Das für den Sitz des Lehrgangsanbieters örtlich zuständige Regierungspräsidium.

Rechtsgrundlage

  • 15c Absatz 3 Besondere Anforderungen an die Verwendung bestimmter Biozid-Produkte

  • Anhang I, Nummer 4.4

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe zum Thema Biozide, die auch Anforderungen an das Lehrgangskonzept und die fachliche Qualifikation enthalten, befinden sich derzeit in Arbeit.

Freigabevermerk

07.07.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Zur Leistungen Übersicht