Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Dienstleistungen - Service BW

Fahrzeugkennzeichen erhalten (Zulassung / Fahrzeugzulassung)

Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen oder abstellen, muss das zugehörige amtliche Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sein.

Kennzeichen an Fahrzeugen, die umgangssprachlich Nummernschilder genannt werden, dienen als amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen und als sichtbarer Nachweis, dass das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei Verstößen gegen Verkehrsregeln oder bei Unfällen kann über die Kennzeichen die Halterin oder der Halter herausgefunden werden.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen im Rahmen des Zulassungsvorgangs ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus ein bis 3 Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. In der Regel können Sie sich ein Wunschkennzeichen gegen eine Gebühr aussuchen.

Es gibt folgende Kennzeichen:

  • allgemeine Kennzeichen
  • Oldtimerkennzeichen
  • Saisonkennzeichen
  • Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge

Das zugeteilte Kennzeichen ist auf einem Kennzeichenschild anzubringen und muss mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.

In der Regel sind Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anzubringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

Das Benutzen von Fahrzeugen ohne fest angebrachte Kennzeichenschilder ist im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht zulässig. Auch einige zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen Kennzeichen, zum Beispiel

  • Leichtkrafträder,
  • Stapler,
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
  • Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Beschreibungen der Zulassungsprozesse.

Ablauf

  • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen,

  • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen und

  • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an.

  • direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen,

  • an die Versicherung gemeldet und

  • als Bescheid per E-Mail oder per Download an Sie übermittelt

  • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen,

  • bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an und

  • befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in der jeweiligen Beschreibung der Zulassungsprozesse.

Gebühren

variabel

Zuständigkeit

örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Rechtsgrundlage

  • § 9 Zuteilung von Kennzeichen

  • § 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

  • § 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen

  • Anlage 1 Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungnummern der Kennzeichen

  • Anlage 4 Ausgestaltung der Kennzeichen

Rechtsbehelf

Sonstiges

Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

16.12.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zur Leistungen Übersicht