Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Festlegung einer Ersatzdosis beantragen

Ist die Ermittlung der Körperdosis gemäß Strahlenschutzverordnung wegen einer unterbliebenen oder fehlerhaften Messung nicht möglich? Dann müssen Sie die Festlegung einer Ersatzdosis durch die zuständige Behörde für Strahlenschutz beantragen.

Wenn es die Strahlenschutzverordnung für Ihre Einrichtung vorschreibt, haben Sie als Strahlenschutzverantwortlicher für die Ermittlung der Körperdosis der zu überwachenden Personen zu sorgen. Bei einer unterbliebenen oder fehlerhaften Messung ist dies nicht möglich. Es kann verschiedene Gründe für die unterbliebene oder fehlerhafte Messung geben. Zum Beispiel wurde das Dosimeter nicht innerhalb der von der Messstelle vorgegebenen Frist zurückgesandt oder das Dosimeter ist nicht auswertbar. In jedem Fall müssen Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz eine Ersatzdosis beantragen.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine unterbliebene oder fehlerhafte Messung zur Ermittlung der Körperdosis.

  • Der Antrag muss durch den Strahlenschutzverantwortlichen, den Vertretungsberechtigen oder den Strahlenschutzbevollmächtigen erfolgen.

Ablauf

Sie können die Mitteilung elektronisch oder schriftlich erledigen.

Fristen

schnellstmöglich

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Dosiswerte, der für die Abschätzung der Dosis verwendeten Monate

  • Vergleichswerte zusätzlicher Personen für den Monat, für den eine Ersatzdosis beantragt wird

  • Dokumentation der Ortsdosisleistungsmessung sowie eine Beschreibung der Expositionsbedingungen

Gebühren

abhängig vom Einzelfall zwischen 150 EUR und 1.000 EUR

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich Ihre Einrichtung (Krankenhaus, Praxis, Unternehmen) befindet.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokumentfür die schriftliche Mitteilung.

Freigabevermerk

28.10.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

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