Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A erstmalig beantragen

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

  • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.

  • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.

  • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.

  • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

Ablauf

Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2 oder A stellen.

Fristen

Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)

  • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).

  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

  • Angaben zur Fahrschule

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Zuständigkeit

Die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde; im Regelfall jene, an welcher Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Sonstiges

Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

Vertiefende Informationen

BMDV: Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Bundesdruckerei: Fotomustertafel

Freigabevermerk

22.07.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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