Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Abweichende Ruhezeit beantragen

Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bewährten 8-Stunden-Tag. Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Arbeitnehmende in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften von der jeweils örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes bewilligen lassen, und zwar:

  • bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste (§ 15 Absatz 1 Nummer 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)), sowie
  • bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsel zu erreichen. Das gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 15 Absatz 1 Nummer 4 ArbZG)).

Die Ausnahme steht im pflichtgemäßen Ermessen. Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.

Voraussetzungen

Die Arbeitnehmenden sind Beschäftigte mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder es liegt ein Schichtbetrieb vor.

Ablauf

  • Sie stellen einen formlosen Antrag.

  • Sie senden diesen an die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz, einschließlich der erforderlichen Unterlagen.

  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.

  • Die örtlich zuständige Behörde prüft den Antrag.

  • Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.

  • Die örtlich zuständige Behörde wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder per Post zusenden.

  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Prüfungsaufwand. In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid wenige Wochen, nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen durch die abweichende Lage der Ruhezeit)

  • Stellungnahme der Betriebsärztin beziehungsweise des Betriebsarztes

  • Stellungnahme des Personal- oder Betriebsrats (falls vorhanden)

  • Nachweis, dass entweder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmenden notwendig sein muss

  • Ablaufpläne für Nachtschichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind

  • Nachweis, dass durch die abweichende Ruhezeit ein regelmäßiger wöchentlicher Schichtwechsel ermöglicht wird

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung.

Zuständigkeit

Stadt- oder Landkreis

Bezugsort

Betriebsstätte, Betriebsteil (gegebenfallsBaustelle auf der der Betrieb feste Betriebseinrichtungen unterhält), in der oder in dem die Beschäftigung stattfinden soll.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Klage

  • Antrag im einstweiligen Rechtsschutz

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

29.06.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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