Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Immissionsschutz-Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung nach 27. BImSchV einreichen

Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln und aufzeichnen.

Über die Auswertung der Messungen müssen Sie jedes Jahr einen Messbericht erstellen oder erstellen lassen und der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.

Voraussetzungen

Sie sind Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen.

Ablauf

  • Sie werten die kontinuierlichen Messungen eines jeden Kalenderjahres aus.

  • Sie erstellen über die Ergebnisse einen Messbericht.

  • Sie senden den Messbericht fristgerecht an die zuständige Immissionsschutzbehörde.

Fristen

  • Den Messbericht müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.

  • Die Aufzeichnungen der Messgeräte müssen Sie 5 Jahre aufbewahren.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Vollständiger Messbericht

Gebühren

Keine.

Zuständigkeit

  • in Stadtkreisen, Großen Kreisstädten und in zu unteren Verwaltungsbehörden erklärten Verwaltungsgemeinschaften: die Stadtverwaltung

  • ansonsten das Landratsamt

Bezugsort

Wenn sich die Adresse des Geschäftssitzes des Betreibers und die Adresse des Anlagenstandorts unterscheiden, ist als Bezugsort die Adresse des Anlagenstandorts maßgeblich.

Rechtsgrundlage

  • § 26 Messungen aus besonderem Anlass

  • § 29 Kontinuierliche Messungen

  • § 7 Kontinuierliche Messungen

  • § 8 Beurteilung und Berichte von kontinuierlichen Messungen

Rechtsbehelf

Kein

Sonstiges

Diese Verwaltungsleistung gilt nicht für Tierkrematorien.

Vertiefende Informationen

  • Nachweis des ordnungsgemäßen Einbaus (vor Inbetriebnahme)

  • Kalibrierung (vor Inbetriebnahme, wiederkehrend alle 5 Jahre)

  • Prüfung auf Funktionsfähigkeit (jährlich)

Freigabevermerk

26.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

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