Änderung der Gemeinschaftslizenz beantragen
Sie verfügen bereits über eine Gemeinschaftslizenz? Wenn sich bestimmte Angaben ändern, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Behörde mitteilen.
Folgende Änderungen müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen, die die Gemeinschaftslizenz sowie deren beglaubigte Kopien dahingehend berichtigt:
- Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers
- Wechsel der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
- Wechsel der Verkehrsleiterin oder des Verkehrsleiters
- Änderung des Betriebssitzes
Im Falle einer Änderung bleiben das Datum der Ausstellung und die Geltungsdauer bestehen.
Wenn sich die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, müssen Sie die Gemeinschaftslizenz neu beantragen.
Hinweis bei einer noch gültigen Güterkraftverkehrserlaubnis:
Die vorstehende Vorgehensweise gilt entsprechend für noch gültige Erlaubnisse für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Inland und deren Ausfertigungen. Sofern eine neue Beantragung erforderlich ist, muss nach neuem Recht eine Gemeinschaftslizenz beantragt werden.
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Sie müssen die Änderung der für Ihren Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde mitteilen.
Ist eine Änderung der Gemeinschaftslizenz erforderlich, so müssen Sie das Original sowie die beglaubigten Kopien vorlegen
Die Gemeinschaftslizenz wird bei Nachweis der entsprechenden Änderungen berichtigt beziehungsweise geändert.
Den Antrag müssen Sie bei derGenehmigungsbehörde Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen.
Fristen
Unverzüglich.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
gegebenenfalls Kopie des Nachweises über die fachliche Eignung, zum Beispiel:
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung
- eine gleichwertige anerkannten Abschlussprüfung
- Nachweis einer mindestens zehnjährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen
Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung
eine gleichwertige anerkannten Abschlussprüfung
Nachweis einer mindestens zehnjährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen
bei Angestellten: Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsvertrag)
polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
- Verwendungszweck: "Zulassung zu einem Güterkraftverkehrsbetrieb"
Verwendungszweck: "Zulassung zu einem Güterkraftverkehrsbetrieb"
Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung
eine gleichwertige anerkannten Abschlussprüfung
Nachweis einer mindestens zehnjährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen
Gebühren
Gebühr: von 40,00 bis 100,00 EUR
Zuständigkeit
für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
für einen Landkreis: das Landratsamt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Sonstiges
Stellen Sie Ihren Transportbetrieb ein, müssen Sie die Gemeinschaftslizenz mit allen beglaubigten Kopien umgehend an die Genehmigungsbehörde zurückgeben.
Freigabevermerk
03.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg