Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Förderung für öffentlichen Personennahverkehr beantragen

Das Land fördert die Anschaffung von neuen, barrierefreien Schienenfahrzeugen für den öffentlich- und privatrechtlich organisierten Schienenpersonennahverkehr und den Stadt- und Straßenbahnverkehr.

Ziele der Förderung sind:

  • Unterstützung der Flottenerneuerung durch moderne und emissionsärmere Fahrzeuge,
  • Schaffung eines größeren Kapazitätsangebots im schienengebundenen ÖPNV und SPNV als Voraussetzung zur Steigerung dieser Verkehrsanteile,
  • Verbesserung des Betriebsablaufs und der Betriebsqualität für einen zuverlässigen und pünktlichen schienengebundenen ÖPNV und SPNV, - Verbesserung der Barrierefreiheit im schienengebundenen ÖPNV und SPNV,

Voraussetzungen

  • öffentlich oder privatrechtlich organisierten Eisenbahnverkehrsunternehmen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und des Landeseisenbahngesetzes (LEisenbG)

  • Unternehmen des Stadt- und Straßenbahnverkehrs im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)

  • Fahrzeugbereitstellungs- und Fahrzeugbeschaffungsgesellschaften, die das geförderte Fahrzeug unter Beachtung der Vorgaben und der Zweckbindung dieser Richtlinie zur Nutzung an oben genannte Unternehmen überlassen.

  • Aufgabenträger nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des ÖPNVG (Stadt- und Landkreise, Gemeinden, Verband Region Stuttgart).

  • gewährt.

  • Je nach Förderzweck müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Details dazu finden Sie in der Richtlinie zur Schienenfahrzeugförderung bei den Downloads.

Ablauf

  • Aufnahme in das Landesprogramm
    Das Ministerium für Verkehr entscheidet über die Aufnahme des (Gesamt-)Vorhabens in das Landesprogramm.

  • Vorläufige Bewilligung
    Nachdem das (Gesamt-) Vorhaben erfolgreich ins Programm aufgenommen wurde, verschickt die L-Bank den vorläufigen Bewilligungsbescheid an Sie als Unternehmen. Der Bescheid bestätigt, dass das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, und setzt den vorläufigen Betrag für die Förderung fest. Sobald der vorläufige Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, können Sie mit dem Vorhaben beginnen.

    • Hinweis: Der vorläufige Bewilligungsbescheid ist auf die Dauer von zwei Jahren begrenzt.

  • Hinweis: Der vorläufige Bewilligungsbescheid ist auf die Dauer von zwei Jahren begrenzt.

  • Endgültige Bewilligung
    Nachdem Sie die Ergebnisse ihrer Angebote eingereicht haben, schickt die L-Bank Ihnen den endgültigen Bewilligungsbescheid. Im Bescheid wird der genaue Betrag der Förderung festgelegt. Es ist danach nicht möglich, zusätzliche Fördermittel zu erhalten.

  • Auszahlung
    Nachdem Sie die Rechnungen für die Schienenfahrzeuge vorgelegt haben, können Sie den Zuschuss abrufen. Sie beantragen die Auszahlung des Zuschusses direkt bei der L-Bank. Das Formular dafür erhalten Sie zusammen mit dem endgültigen Bewilligungsbescheid.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Sämtliche erforderliche Unterlagen können Sie auf der Homepage der L-Bank einsehen.

Gebühren

keine

Zuständigkeit

L-Bank Baden-Württemberg

Bezugsort

  • Neufahrzeuge als Erst- oder Ersatzbeschaffung

  • Verlängerung von Fahrzeugen

  • Einsatz imÖPVN/SPNV

  • Modernisierung der Flotte

  • Kapazitätssteigerung im Schienengebundenen ÖPNV und SPNV zur Steigerung dieser Anteile: neue Linien, Linien erweitern, Fahrplan verdichten, zusätzliche Fahrzeuge

  • Qualitätssteigerung: Verbesserung der Betriebsqualität und des Betriebsablaufs

  • Umstieg auf alternative Antriebsformen: CO2‑Einsparung beim Fahrzeug

  • Weitere (technische) Anforderungen siehe Richtlinie

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

Schienenfahrzeugförderung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Unsere Schienenfahrzeugfinanzierung | L-Bank

Freigabevermerk

26.03.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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