Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Bürgergeld mitteilen
Während des Bürgergeldbezugs ist das Jobcenter über bestimmte Änderungen in den persönlichen/finanziellen Verhältnissen zu informieren.
Voraussetzungen
Umzug
Ein-/oder Auszug einer anderen Person in die Wohnung
Erhöhung/Verringerung Miet- und Heizkosten
Aufnahme/Beendigung Arbeitsverhältnis
Erhöhung/Verringerung Erwerbseinkommen
Änderung Beschäftigungsverhältnis
Aufnahme/Beendigung einer selbständigen Tätigkeit
Erbschaft
Änderung Kontaktdaten
Änderung Bankverbindung
Änderung Familienstand (Heirat, Scheidung)
Schwangerschaft/Geburt eines Kindes
Aufnahme/Beendigung Studium, Schulabschluss
Wechsel Krankenkasse
Tod eines Mitglieds der Bedarfgemeinschaft
Aufnahme in stationäre Einrichtung (zum Beispiel Pflegeheim).
Ablauf
Dem Jobcenter muss die Veränderung sowie passende Nachweise unverzüglich mitgeteilt werden. Die Mitteilung über die Veränderung kann schriftlich, persönlich, telefonisch oder online gegenüber dem Jobcenter erfolgen.
Das Jobcenter prüft inwieweit sich die Verändeurung auf den Bürgergeldanspruch auswirkt und setzt diesen gegebenenfalls neu fest.
Fristen
Veränderungen sind unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der Änderungen und der Nachweise ab.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Bei einer Veränderung sind dem Jobcenter die passenden Nachweise vorzulegen wie zum Beispiel eine aktuelle Lohnbescheinigung.
Gebühren
keine
Zuständigkeit
Jobcenter
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
keine
Freigabevermerk
08.01.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg