Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Bürgergeld mitteilen

Während des Bürgergeldbezugs ist das Jobcenter über bestimmte Änderungen in den persönlichen/finanziellen Verhältnissen zu informieren.

Voraussetzungen

  • Umzug

  • Ein-/oder Auszug einer anderen Person in die Wohnung

  • Erhöhung/Verringerung Miet- und Heizkosten

  • Aufnahme/Beendigung Arbeitsverhältnis

  • Erhöhung/Verringerung Erwerbseinkommen

  • Änderung Beschäftigungsverhältnis

  • Aufnahme/Beendigung einer selbständigen Tätigkeit

  • Erbschaft

  • Änderung Kontaktdaten

  • Änderung Bankverbindung

  • Änderung Familienstand (Heirat, Scheidung)

  • Schwangerschaft/Geburt eines Kindes

  • Aufnahme/Beendigung Studium, Schulabschluss

  • Wechsel Krankenkasse

  • Tod eines Mitglieds der Bedarfgemeinschaft

  • Aufnahme in stationäre Einrichtung (zum Beispiel Pflegeheim).

Ablauf

Dem Jobcenter muss die Veränderung sowie passende Nachweise unverzüglich mitgeteilt werden. Die Mitteilung über die Veränderung kann schriftlich, persönlich, telefonisch oder online gegenüber dem Jobcenter erfolgen.

Das Jobcenter prüft inwieweit sich die Verändeurung auf den Bürgergeldanspruch auswirkt und setzt diesen gegebenenfalls neu fest.

Fristen

Veränderungen sind unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der Änderungen und der Nachweise ab.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Bei einer Veränderung sind dem Jobcenter die passenden Nachweise vorzulegen wie zum Beispiel eine aktuelle Lohnbescheinigung.

Gebühren

keine

Zuständigkeit

Jobcenter

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

keine

Freigabevermerk

08.01.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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