Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen

Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände müssen sicher sein und dürfen Sie nicht täuschen.

Beschwerden über diese Produkte sollten Sie immer zuerst dem Betrieb vortragen. Der Betrieb leistet in der Regel bei berechtigten Klagen Ersatz und stellt die Missstände ab.

Voraussetzungen

  • Sie haben Gesundheitsbeschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen (beispielsweise Babyschnuller, Spielwaren, Besteck, Textilien, Lebensmittelverpackungen, Haushaltsreiniger) oder

  • Sie fühlen sich durch deren Zusammensetzung, deren Aufmachung oder durch Werbeaussagen getäuscht, zum Beispiel über ihre Herkunft oder Qualität oder

  • Sie haben den Verdacht auf andere Verstöße gegen das Lebensmittelrecht.

  • Auch wenn Sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben wie zum Beispiel Gaststätten, Einzelhandel, Bäckereien, Metzgereien entdecken oder den Verdacht haben, dass dort gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sollten Sie das melden.

  • Der Betrieb beachtet Ihre Reklamation nicht oder die Vorkommnisse häufen sich.

Ablauf

  • weitere Nachproben erheben,

  • weitere Ermittlungen im Betrieb durchführen,

  • ein Bußgeld- oder Strafverfahren einleiten oder

  • bei schweren Hygienemängeln den Betrieb (vorübergehend) sperren.

  • ein Verkehrsverbot für das Erzeugnis,

  • eine Rücknahme der betroffenen Produkte oder Chargen,

  • einen öffentlichen Rückruf bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern oder

  • eine europaweite Information der anderen Behörden.

Fristen

zeitnah, damit nachteilige Veränderungen an der Beschwerdeprobe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

möglichst viele Unterlagen zur Identität der Probe wie beispielsweise Kaufbelege, Werbeanzeigen, Originalpackung

Gebühren

Die Behörde erstattet Ihnen nicht die Ihnen entstandenen Kosten für die Beschwerdeprobe wie beispielsweise für den Kaufpreis.

Zuständigkeit

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung

  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

keiner

Sonstiges

Freigabevermerk

23.10.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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