Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden

Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren?

Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen unverzüglich melden und ein neues Kennzeichen beantragen.

Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt.
So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.

Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

Voraussetzungen

Relevant sofern ein oder beide Kennzeichen Ihres Autos gestohlen wurden oder verloren gegangen sind.

Ablauf

  • bei Diebstahl: Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

    • amtliche Kennzeichennummer
    • welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
    • Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah

  • amtliche Kennzeichennummer

  • welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)

  • Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah

  • bei Verlust: Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen gegenüber der Zulassungsbehörde ausdrücklich den Verlust erklären.
    Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Kennzeichens verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten Formulare zum Download an für:

    • eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen
    • Vollmacht

  • eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen

  • Vollmacht

  • Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie oder eine bevollmächtigte Person ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Stelle beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular zum Download oder einen Onlinedienst über das Internet an.

  • amtliche Kennzeichennummer

  • welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)

  • Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah

  • eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen

  • Vollmacht

Fristen

Unverzüglich

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • bei Vertretung durch eine andere Person: zusätzlich

    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

  • schriftliche Vollmacht

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

  • bei juristischen Personen oder Firmen:

    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug

  • Handelsregisterauszug oder

  • Gewerbeanmeldung oder

  • Vereinsregisterauszug

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)

  • bei Verlust: gegebenenfalls Verlusterklärung oder eidesstattliche Versicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters

  • bei Diebstahl zusätzlich: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige der Polizei

  • wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde: das zweite Kennzeichen

  • schriftliche Vollmacht

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

  • Handelsregisterauszug oder

  • Gewerbeanmeldung oder

  • Vereinsregisterauszug

Gebühren

  • Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) abgerechnet.

  • Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

Zuständigkeit

  • für die Anzeige des Diebstahls: die Polizei

  • für die Zuteilung der neuen Kennzeichenschilder: die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

    Zulassungsbehörde ist,

    • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • für einen Landkreis: das Landratsamt

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung

  • für einen Landkreis: das Landratsamt

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung

  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges

Wenn Sie das Kennzeichen nach einem Umzug aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, fällt die Kennzeichenkombination an die ursprüngliche Zulassungsbehörde zurück und Sie erhalten das Unterscheidungszeichen Ihres aktuell zuständigen Verwaltungsbezirks.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

25.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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