Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren?
Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen unverzüglich melden und ein neues Kennzeichen beantragen.
Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt.
So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.
Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Voraussetzungen
Relevant sofern ein oder beide Kennzeichen Ihres Autos gestohlen wurden oder verloren gegangen sind.
Ablauf
bei Diebstahl: Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- amtliche Kennzeichennummer
- welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
- Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah
amtliche Kennzeichennummer
welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah
bei Verlust: Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen gegenüber der Zulassungsbehörde ausdrücklich den Verlust erklären.
Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Kennzeichens verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten Formulare zum Download an für:- eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen
- Vollmacht
eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen
Vollmacht
Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie oder eine bevollmächtigte Person ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Stelle beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular zum Download oder einen Onlinedienst über das Internet an.
amtliche Kennzeichennummer
welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah
eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen
Vollmacht
Fristen
Unverzüglich
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung durch eine andere Person: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
schriftliche Vollmacht
gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
bei juristischen Personen oder Firmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
Handelsregisterauszug oder
Gewerbeanmeldung oder
Vereinsregisterauszug
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
bei Verlust: gegebenenfalls Verlusterklärung oder eidesstattliche Versicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
bei Diebstahl zusätzlich: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige der Polizei
wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde: das zweite Kennzeichen
schriftliche Vollmacht
gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Handelsregisterauszug oder
Gewerbeanmeldung oder
Vereinsregisterauszug
Gebühren
Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) abgerechnet.
Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.
Zuständigkeit
für die Anzeige des Diebstahls: die Polizei
für die Zuteilung der neuen Kennzeichenschilder: die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
für einen Landkreis: das Landratsamt
für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
für einen Landkreis: das Landratsamt
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Sonstiges
Wenn Sie das Kennzeichen nach einem Umzug aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, fällt die Kennzeichenkombination an die ursprüngliche Zulassungsbehörde zurück und Sie erhalten das Unterscheidungszeichen Ihres aktuell zuständigen Verwaltungsbezirks.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
25.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg