Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Dienstleistungen - Service BW

Fachaufsichtsbeschwerde einlegen

Gegen behördliche Entscheidungen oder Maßnahmen, die Sie für rechtswidrig oder unzweckmäßig halten, können Sie Fachaufsichtsbeschwerde einlegen.

Achtung: Die Beschwerde verhindert oder verschiebt die Entscheidung oder Maßnahme der Behörde nicht. Auch Fristen laufen weiter.

Wollen Sie dies verhindern, müssen Sie

  • Widerspruch einlegen,
  • Klage erheben oder
  • ein gerichtliches Eilverfahren beantragen.

Welche dieser Möglichkeiten sinnvoll sind, hängt von ihrem konkreten Fall ab.

Voraussetzungen

Sie sind Adressat einer Entscheidung oder Maßnahme einer Behörde.

Ablauf

Legen Sie die Fachaufsichtsbeschwerde schriftlich ein. Ein besonderes Formular ist nicht notwendig. Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Fachaufsichtsbeschwerde elektronisch einzulegen, prüfen Sie bitte zunächst, welche elektronischen Übermittlungswege die Behörde anbietet.

Die Behörde prüft, ob sie eine andere Entscheidung in der Sache treffen kann. Ist das der Fall, erhalten Sie eine Information über die geänderte Entscheidung.

Trifft die Behörde keine andere Entscheidung, legt sie Ihre Beschwerde der nächsthöheren Behörde vor, wenn Sie darum gebeten haben. Diese entscheidet dann über die Beschwerde und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

Fristen

Legen sie die Fachaufsichtsbeschwerde ein, sobald Ihnen die Entscheidung oder Maßnahme bekannt wird.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Fügen Sie Kopien der Unterlagen oder Dokumente bei, wenn Sie die Fachaufsichtsbeschwerde direkt bei der nächsthöheren Behörde einlegen.

Gebühren

keine

Zuständigkeit

  • die Behörde, die die angegriffene Entscheidung oder Maßnahme getroffen hat (Ausgangsbehörde) oder

  • die Behörde, die die Ausgangsbehörde beaufsichtigt

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

keine

Sonstiges

  • des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

  • der Mitglieder des Rechnungshofs.

Freigabevermerk

07.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Zur Leistungen Übersicht