Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)
In den meisten Fällen erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid die Einschreibungsunterlagen.
Sie müssen sich nun an der Hochschule einschreiben und schriftlich erklären, dass Sie den Studienplatz annehmen.
Die Frist für die Einschreibung finden Sie auf dem Zulassungsbescheid.
Voraussetzungen
Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten.
Ablauf
Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich erneut
online
zurückmelden.
Fristen
Die Einschreibefristen entnehmen Sie dem Zulassungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Zulassungsbescheid
ausgefüllte Erklärung, dass Sie den Studienplatz annehmen
Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren (z. B. Orientierungstest im Portal "was-studiere-ich.de")
wenn Sie sich in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befinden: Nachweis der Studierfähigkeit (z.B. Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
für ein Studium an der Dualen Hochschule: Ausbildungsvertrag mit einer von der jeweiligen Studienakademie zugelassenen Ausbildungsstätte
falls Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren: Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk
Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Quittungen über die Einzahlung folgender Beiträge (falls Sie diese nicht vor Ort bezahlen können):
- Verwaltungskostenbeitrag
- Studiengebühren, wenn es sich um einen gebührenpflichtigen Studiengang handelt (z.B. Weiterbildungsmaster)
- Studentenwerksbeitrag
Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag erhalten Sie unter "Studienfinanzierung".
Verwaltungskostenbeitrag
Studiengebühren, wenn es sich um einen gebührenpflichtigen Studiengang handelt (z.B. Weiterbildungsmaster)
Studentenwerksbeitrag
Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag erhalten Sie unter "Studienfinanzierung".zwei Passbilder im Format 45 x 35 mm
bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht
- Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
schriftliche Vollmacht
Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
bei ausländischer Staatsangehörigkeit (ausgenommen Bildungsinländerinnen und -inländer): zusätzlich
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- Aufenthaltsgenehmigung (Visum, Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltserlaubnis-EU für Studierende)
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Aufenthaltsgenehmigung (Visum, Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltserlaubnis-EU für Studierende)
Verwaltungskostenbeitrag
Studiengebühren, wenn es sich um einen gebührenpflichtigen Studiengang handelt (z.B. Weiterbildungsmaster)
Studentenwerksbeitrag
Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag erhalten Sie unter "Studienfinanzierung".
schriftliche Vollmacht
Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Aufenthaltsgenehmigung (Visum, Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltserlaubnis-EU für Studierende)
Gebühren
Sozialbeitrag oder Semesterbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag: unterschiedlich von Hochschule zu Hochschule, insgesamt zwischen EUR 120,00 und EUR 180,00
Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
Rechtsgrundlage
Sonstiges
Keine
Freigabevermerk
09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg