Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)

In den meisten Fällen erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid die Einschreibungsunterlagen.

Sie müssen sich nun an der Hochschule einschreiben und schriftlich erklären, dass Sie den Studienplatz annehmen.

Die Frist für die Einschreibung finden Sie auf dem Zulassungsbescheid.

Voraussetzungen

Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten.

Ablauf

Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich erneut

online

zurückmelden.

Fristen

Die Einschreibefristen entnehmen Sie dem Zulassungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Zulassungsbescheid

  • ausgefüllte Erklärung, dass Sie den Studienplatz annehmen

  • Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren (z. B. Orientierungstest im Portal "was-studiere-ich.de")

  • wenn Sie sich in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befinden: Nachweis der Studierfähigkeit (z.B. Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)

  • für ein Studium an der Dualen Hochschule: Ausbildungsvertrag mit einer von der jeweiligen Studienakademie zugelassenen Ausbildungsstätte

  • falls Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren: Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk

  • Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung

  • Quittungen über die Einzahlung folgender Beiträge (falls Sie diese nicht vor Ort bezahlen können):

    • Verwaltungskostenbeitrag
    • Studiengebühren, wenn es sich um einen gebührenpflichtigen Studiengang handelt (z.B. Weiterbildungsmaster)
    • Studentenwerksbeitrag
      Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag erhalten Sie unter "Studienfinanzierung".

  • Verwaltungskostenbeitrag

  • Studiengebühren, wenn es sich um einen gebührenpflichtigen Studiengang handelt (z.B. Weiterbildungsmaster)

  • Studentenwerksbeitrag
    Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag erhalten Sie unter "Studienfinanzierung".

  • zwei Passbilder im Format 45 x 35 mm

  • bei Vertretung:

    • schriftliche Vollmacht
    • Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person

  • schriftliche Vollmacht

  • Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person

  • bei ausländischer Staatsangehörigkeit (ausgenommen Bildungsinländerinnen und -inländer): zusätzlich

  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

  • Aufenthaltsgenehmigung (Visum, Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltserlaubnis-EU für Studierende)

  • Verwaltungskostenbeitrag

  • Studiengebühren, wenn es sich um einen gebührenpflichtigen Studiengang handelt (z.B. Weiterbildungsmaster)

  • Studentenwerksbeitrag
    Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag erhalten Sie unter "Studienfinanzierung".

  • schriftliche Vollmacht

  • Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren

Sozialbeitrag oder Semesterbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag: unterschiedlich von Hochschule zu Hochschule, insgesamt zwischen EUR 120,00 und EUR 180,00

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule

Rechtsgrundlage

Sonstiges

Keine

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

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