Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen

Ihren Familiennamen und Vornamen können Sie nur in Ausnahmefällen ändern lassen.

Hinweis: Namensänderungen von Deutschen durch ausländische Stellen sind in Deutschland unwirksam.

Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des internationalen Übereinkommens vom 4. September 1958 über die Änderung von Namen und Vornamen vorliegen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.

  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

  • Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.

  • Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen des Namensträgers oder der Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

    • das öffentliche Interesse oder
    • ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens.

  • das öffentliche Interesse oder

  • ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens.

  • das öffentliche Interesse oder

  • ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens.

  • anstößig oder lächerlich klingt oder

  • wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,

  • eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren,

  • das Aussterben eines Namens verhindern.

Ablauf

  • Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder

  • die Widerspruchsbehörde beziehungsweise die Gerichte bestätigen sie.

  • die Meldebehörde,

  • das Standesamt, das das Geburtenregister führt

  • das Standesamt, das das Eheregister führt (bei Änderung oder Feststellung des Ehenamens der Eheleute)

  • die zuständige Behörde, die an der Begründung der Lebenspartnerschaft mitgewirkt hat (bei Änderung oder Feststellung des Lebenspartnerschaftsnamens derLebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen).

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • gültiges Ausweispapier (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis)

  • Nachweis über den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (zum Beispiel Personalausweis, Meldebescheinigung)

  • beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister der antragstellenden Person und aller Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll

  • beglaubigte Kopie aus dem Eheregister, wenn die antragstellende Person verheiratet war oder ist

  • Führungszeugnis bei Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind

  • Erklärung darüber, ob die antragstellende Person schon einmal einen Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt hat
    Ist dies der Fall, müssen Sie zusätzlich angeben:

    • die Verwaltungsbehörde, bei der der frühere Antrag gestellt wurde und
    • die von der Behörde getroffene Entscheidung

  • die Verwaltungsbehörde, bei der der frühere Antrag gestellt wurde und

  • die von der Behörde getroffene Entscheidung

  • die Verwaltungsbehörde, bei der der frühere Antrag gestellt wurde und

  • die von der Behörde getroffene Entscheidung

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der örtlich zuständigen Kommune.

Zuständigkeit

je nach Wohnort entweder die Stadtverwaltung oder das Landratsamt

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende Entscheidung auf Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz können Sie Widerspruch einlegen.
Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.

Sonstiges

 

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

05.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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