Instandsetzerkennzeichen - Verwendung beantragen
Instandsetzerkennzeichen werden genutzt, wenn bei der Reparatur eines Messgerätes im gesetzlichen Messwesen, entweder beide oder eine der folgenden Marken beschädigt werden:
- Sicherungsstempel
- Eichkennzeichen
Betriebe, die Messgeräte instand setzen, können das Recht erhalten, diese Geräte zu kennzeichnen.
Das Messgerät kann dann sofort wieder eingesetzt werden.
Bei Messgeräten mit diesem Kennzeichen endet die Eichfrist nicht vorzeitig.
Voraussetzungen
mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen ausgestattet sein (d.h. geeignete und rückgeführte Prüfmittel zur Prüfung des Messgerätes nach der Instandsetzung ) und
fachkundiges Personal beschäftigen.
Ablauf
besichtigt sie Ihren Betrieb und
unterweist das mit der Instandsetzung beauftragte Personal und prüft deren eichrechtliche Sachkunde.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
etwa 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Nachweise zur Sachkunde des Personals.
Gebühren
Es entstehen Gebühren nach Mess- und Eichgebührenverordnung.
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Tübingen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide oder Entscheidungen des Regierungspräsidiums Tübingen kann beim zuständigen Verwaltungsgericht (Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen oder Stuttgart) Klage erhoben werden. Die Frist für die Erhebung der Klage beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids oder der Entscheidung. Das Verwaltungsgericht entscheidet dann, ob der Bescheid oder die Entscheidung fehlerhaft ist und geändert oder zurückgenommen werden muss.
Sonstiges
Das Verfahren richtet sich nach der Regelung in der Mess- und Eichverordnung (MessEV)§ 54 Befugniserteilung an Instandsetzer.
Freigabevermerk
03.12.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium Tübingen