Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Instandsetzerkennzeichen - Verwendung beantragen

Instandsetzerkennzeichen werden genutzt, wenn bei der Reparatur eines Messgerätes im gesetzlichen Messwesen, entweder beide oder eine der folgenden Marken beschädigt werden:

  • Sicherungsstempel
  • Eichkennzeichen

Betriebe, die Messgeräte instand setzen, können das Recht erhalten, diese Geräte zu kennzeichnen.

 

Das Messgerät kann dann sofort wieder eingesetzt werden.

Bei Messgeräten mit diesem Kennzeichen endet die Eichfrist nicht vorzeitig.

Voraussetzungen

  • mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen ausgestattet sein (d.h. geeignete und rückgeführte Prüfmittel zur Prüfung des Messgerätes nach der Instandsetzung ) und

  • fachkundiges Personal beschäftigen.

Ablauf

  • besichtigt sie Ihren Betrieb und

  • unterweist das mit der Instandsetzung beauftragte Personal und prüft deren eichrechtliche Sachkunde.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

etwa 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Nachweise zur Sachkunde des Personals.

Gebühren

Es entstehen Gebühren nach Mess- und Eichgebührenverordnung.

Zuständigkeit

Regierungspräsidium Tübingen

Rechtsgrundlage

Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)

Rechtsbehelf

Gegen Bescheide oder Entscheidungen des Regierungspräsidiums Tübingen kann beim zuständigen Verwaltungsgericht (Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen oder Stuttgart) Klage erhoben werden. Die Frist für die Erhebung der Klage beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids oder der Entscheidung. Das Verwaltungsgericht entscheidet dann, ob der Bescheid oder die Entscheidung fehlerhaft ist und geändert oder zurückgenommen werden muss.

Sonstiges

Das Verfahren richtet sich nach der Regelung in der Mess- und Eichverordnung (MessEV)§ 54 Befugniserteilung an Instandsetzer.

Freigabevermerk

03.12.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium Tübingen

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