Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Sozialversicherung - Versicherungspflicht feststellen lassen (Statusfeststellung)

Ihre Erwerbstätigkeit kann sozialversicherungsrechtlich eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung sein.

Wenn Zweifel über die Einordnung bestehen, können Arbeitgebende oder Arbeitnehmende ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Es schafft für die Beteiligten Rechtssicherheit darüber, ob sie selbständig tätig oder abhängig beschäftigt sind.

Voraussetzungen

  • Es besteht Unklarheit darüber, ob die Tätigkeit oder Beschäftigung in der Sozialversicherung versicherungspflichtig ist.

  • Sie sind abhängig beschäftigt, selbständig tätig, Arbeit- oder Auftraggebender

Ablauf

  • der Auftraggeber oder die Auftraggeberin

  • der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin

  • der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin

  • der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin.

Fristen

Stellen Sie den Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und kann im Voraus nicht abgeschätzt werden.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Dem Antrag müssen Sie Kopien aller Verträge, die das bestehende Auftragsverhältnis betreffen, beifügen, zum Beispiel den Vertrag über die Tätigkeit als freie Mitarbeiterin oder freier Mitarbeiter oder Handelsvertreterin beziehungsweise Handelsvertreter, Honorarvertrag, Lehrvertrag. Auch alle gegebenenfalls bestehenden Zusatzvereinbarungen, Änderungsvereinbarungen oder Ergänzungsvereinbarungen müssen Sie beifügen.

Gebühren

Während des Anfrageverfahrens entstehen keine Kosten oder Gebühren.

Zuständigkeit

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund

Bezugsort

Selbstständige | Clearingstelle | Deutsche Rentenversicherung

Rechtsgrundlage

  • § 7a Anfrageverfahren

  • § 28a Meldepflicht

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Klage

Sonstiges

  • Der Arbeitgebende erstellt Anmeldungen für

    • den Ehemann, die Ehefrau, den eingetragenen Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
    • mitarbeitende Kinder, Enkel oder Urenkel oder
    • geschäftsführende Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

  • den Ehemann, die Ehefrau, den eingetragenen Lebenspartner oder die Lebenspartnerin

  • mitarbeitende Kinder, Enkel oder Urenkel oder

  • geschäftsführende Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

  • den Ehemann, die Ehefrau, den eingetragenen Lebenspartner oder die Lebenspartnerin

  • mitarbeitende Kinder, Enkel oder Urenkel oder

  • geschäftsführende Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Vertiefende Informationen

Die Clearingstelle bietet auch telefonische Auskunft unter der Telefonnummer: 030 865 97405 oder der Telefonnummer: 0800 1000 480 70.

Freigabevermerk

26.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

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