Sozialversicherung - Versicherungspflicht feststellen lassen (Statusfeststellung)
Ihre Erwerbstätigkeit kann sozialversicherungsrechtlich eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung sein.
Wenn Zweifel über die Einordnung bestehen, können Arbeitgebende oder Arbeitnehmende ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Es schafft für die Beteiligten Rechtssicherheit darüber, ob sie selbständig tätig oder abhängig beschäftigt sind.
Voraussetzungen
Es besteht Unklarheit darüber, ob die Tätigkeit oder Beschäftigung in der Sozialversicherung versicherungspflichtig ist.
Sie sind abhängig beschäftigt, selbständig tätig, Arbeit- oder Auftraggebender
Ablauf
der Auftraggeber oder die Auftraggeberin
der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin
der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin
der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin.
Fristen
Stellen Sie den Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und kann im Voraus nicht abgeschätzt werden.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Dem Antrag müssen Sie Kopien aller Verträge, die das bestehende Auftragsverhältnis betreffen, beifügen, zum Beispiel den Vertrag über die Tätigkeit als freie Mitarbeiterin oder freier Mitarbeiter oder Handelsvertreterin beziehungsweise Handelsvertreter, Honorarvertrag, Lehrvertrag. Auch alle gegebenenfalls bestehenden Zusatzvereinbarungen, Änderungsvereinbarungen oder Ergänzungsvereinbarungen müssen Sie beifügen.
Gebühren
Während des Anfrageverfahrens entstehen keine Kosten oder Gebühren.
Zuständigkeit
Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund
Bezugsort
Selbstständige | Clearingstelle | Deutsche Rentenversicherung
Rechtsgrundlage
§ 7a Anfrageverfahren
§ 28a Meldepflicht
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage
Sonstiges
Der Arbeitgebende erstellt Anmeldungen für
- den Ehemann, die Ehefrau, den eingetragenen Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
- mitarbeitende Kinder, Enkel oder Urenkel oder
- geschäftsführende Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
den Ehemann, die Ehefrau, den eingetragenen Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
mitarbeitende Kinder, Enkel oder Urenkel oder
geschäftsführende Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
den Ehemann, die Ehefrau, den eingetragenen Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
mitarbeitende Kinder, Enkel oder Urenkel oder
geschäftsführende Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Vertiefende Informationen
Die Clearingstelle bietet auch telefonische Auskunft unter der Telefonnummer: 030 865 97405 oder der Telefonnummer: 0800 1000 480 70.
Freigabevermerk
26.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg